Gesetzgebung

StMJ: Korruption im Gesundheitswesen – Justizminister Bausback beim 2. Kölner Kolloquium zur Wirtschaftskriminalität

©pixelkorn - stock.adobe.com

„Gesetzgeber hat anerkennenswertes Interesse, Korruption im Gesundheitswesen unter Strafe zu stellen / Einzelne schwarze Schafe dürfen nicht ganzen Berufstand in Misskredit bringen!“

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback nimmt heute am 2. Kölner Kolloquium zur Wirtschaftskriminalität zum Thema „Korruption im Gesundheitswesen“ auf Schloss Wahn bei Köln teil. In seiner Rede betont Bausback:

Es kann nach meiner Überzeugung keine ernsthafte Diskussion darüber geben, dass der Gesetzgeber ein anerkennenswertes Interesse daran hat, Korruption im Gesundheitswesen unter Strafe zu stellen! Denn: Der Staat hat eine Verantwortung für das Funktionieren des Gesundheitswesens und den Schutz seiner Bürger. Die Gesundheit ist für jeden von uns von existenzieller Bedeutung.“

Jeder einzelne Patient müsse darauf vertrauen können, dass bei der Behandlung allein sein Wohl das Handeln bestimmt. Es sei daher erforderlich, schon den Anschein zu vermeiden, dass Entscheidungen nicht am Wohl des Patienten ausrichtet werden.

Einzelne schwarze Schafe dürfen nicht einen ganzen Berufstand in Misskredit bringen!“, so der Minister.

Den aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung hält Bausback für überwiegend gelungen:

Übrigens nicht nur, weil er viele meiner Vorschläge übernommen hat; er ist vielmehr ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung: Was heute bereits als berufliche Kooperation erlaubt ist, bleibt auch weiterhin erlaubt. Sanktioniert werden lediglich Auswüchse besonders sozialschädlichen Verhaltens.“

Gleichwohl verbleibe ein Wermutstropfen: Anders als im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen sollten die Staatsanwaltschaften stets von Amts wegen ermitteln dürfen.

Hier auf den Strafantrag eines Wettbewerbers, eines Patienten oder von Krankenkassen zu warten beziehungsweise auf das Vorliegen des besonderen öffentlichen Interesses im Einzelfall zu setzen, halte ich angesichts der hohen Bedeutung des Vertrauens der Bevölkerung in die Integrität der Heilberufe für das falsche Signal.“

Bausback spricht sich zudem dafür aus, flächendeckend Schwerpunktstaatsanwaltschaften zu bilden, die mit den Besonderheiten und Gepflogenheiten des Gesundheitswesens vertraut sind:

Bayern hat hier schon vor über einem Jahr die Weichen gestellt und drei Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingerichtet. Ich bin sicher: Diese werden mit Maß und Ziel, aber auch mit Konsequenz und Härte das neue Gesetz mit Leben erfüllen. Auch dies dient letztlich dem Interesse der übergroßen Mehrheit der korrekt und verantwortungsvoll agierenden Mediziner!“

StMJ, Pressemitteilung v. 19.02.2016

Redaktioneller Hinweis

Der Freistaat Bayern hatte am 06.02.2015 einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen in den Bundesrat eingebracht. Die Bundesregierung folgte später mit einem Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen. Zu beiden vgl. hier.