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StMUV: Digitale Welt braucht modernen rechtlichen Rahmen

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Bayern stärkt den Verbraucherschutz in der digitalen Welt. Dazu will der Freistaat mit einem Forschungsvorhaben belastbare Erkenntnisse darüber gewinnen, wie es um die Qualität von digitalen Angeboten wie etwa Apps bestellt ist. Den Startschuss dazu gab die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf gemeinsam mit der Projektgruppe Wirtschaftsinformatik des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Informationstechnik (FIT).

Wir brauchen den bestmöglichen Schutz der Verbraucher auch bei den Neuen Medien. Wir wollen einen Beitrag dazu leisten, dass die digitale Welt den richtigen gesetzlichen Rahmen erhält. Die Studie liefert wichtige Informationen, um die Gesetze an das digitale Zeitalter anpassen zu können“, so Scharf.

Die Studie ermittelt über eine repräsentative Verbraucherbefragung konkrete Probleme bei digitalen Inhalten: Die heruntergeladene App funktioniert nicht, der Computer wird nach jedem Software-Update langsamer oder der Film aus der Mediathek wird immer wieder unterbrochen. Dabei soll sie auch untersuchen, ob und wie in der Praxis derartige Probleme behoben werden. Im Rahmen der Studie werden außerdem umfangreiche technische Tests im Labor durchgeführt.

Die digitale Entwicklung ist zugleich Thema auf EU-Ebene. Die Europäische Kommission legte im Dezember 2015 einen Richtlinienvorschlag für den Verbraucherschutz bei digitalen Inhalten vor. Doch einige alltägliche Fragestellungen bleiben unbeantwortet. Beispielsweise ist unklar, wie sich Updates auf die Verantwortung des Anbieters und die Rechte des Nutzers auswirken sollen. Offen ist auch, ob eine Software, die unbemerkt Daten an Dritte übermittelt, aber im Übrigen einwandfrei funktioniert, als mangelhaft anzusehen ist.

Scharf: „Die Initiative der Kommission ist wichtig. Aber eines ist klar: Die für die analoge Welt geschaffenen Regeln können nicht ohne weiteres auf die digitale Welt übertragen werden. Hier müssen wir jetzt die gesetzlichen Weichen richtig stellen. Wir brauchen jetzt eine gründliche und systematische Untersuchung der tatsächlichen Situation. Für unser Forschungsprojekt konnten wir als kompetenten Partner die Fraunhofer Gesellschaft mit der Projektgruppe Wirtschaftsinformatik an der Universität Bayreuth gewinnen.“

„Für die Digitale Welt müssen sich an vielen Stellen technische und rechtliche Qualitätsstandards erst entwickeln. Die Regeln für die analoge Welt passen hier häufig nicht. Dabei werden technische und rechtliche Entwicklungen meist kaum miteinander verbunden. Für die Entwicklung realitätsnaher rechtlicher Regeln und Qualitätsstandards bedarf es daher der Zusammenführung beider Bereiche“, bestätigt Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel von der Forschungsstelle für Verbraucherrecht (FfV) der Universität Bayreuth.

Dabei ist die Weichenstellung sehr komplex und kann die klassische Beziehung zwischen Anbietern und Nachfragern aus der Offline-Welt nicht ohne weiteres aufgreifen.

In der Beziehung zwischen Anbietern und Verbrauchern ist für zukünftige Regelungen eine Abwägung vorzunehmen. Wir müssen den Verbrauchern die Möglichkeit eröffnen, dass Probleme ohne weiteres technisches Verständnis nachgewiesen werden können. Demgegenüber stehen die Rahmenbedingungen der Anbieter, welche die Qualität der Datenübermittlung bis zum Verbraucher nicht durchweg beeinflussen oder gar garantieren können. Hier spielen Dritte, wie zum Beispiel die Internet-Service-Provider, eine entscheidende Rolle. Dies ist eine Besonderheit in der digitalen Welt“, ergänzt Prof. Dr. Daniel Baier von der Projektgruppe Wirtschaftsinformatik des Fraunhofer FIT.

Die Projektgruppe Wirtschaftsinformatik des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Informationstechnik (FIT) vereinigt die Wirtschaftsinformatikgebiete Finanz- & Informationsmanagement (FIM). Mit ihren Tätigkeiten an der Universität Augsburg sowie an der Universität Bayreuth bildet sie den Trias aus Forschung, Praxis und Lehre. Ansprechpartner zur Studie in der Projektgruppe Wirtschaftsinformatik ist Dr. Alexander Sänn, Universitätsstr. 30, 95477 Bayreuth, Tel: 0921 / 55 4345, alexander.saenn[ät]fim-rc.de.

StMUV, Pressemitteilung v. 19.02.2016