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StMUV: Bargeld ist geprägte Freiheit – Wichtiges Thema für nächste Konferenz der Verbraucherschutzminister

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Die Abschaffung des Bargeldes hätte weitreichende Folgen für die Gesellschaft und damit auch für die Verbraucher. Das betonte die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf heute in München.

Eine Obergrenze von 5.000 Euro ist nur der Anfang vom Ende des Bargeldes. Der völlig bargeldlose Zahlungsverkehr kann zum gläsernen Bürger führen. Wenn nur noch virtuelles Geld im Umlauf ist, verlernen unsere Kinder außerdem den Bezug zum tatsächlichen Geld. Das stellt die Schuldenfalle für die Zukunft. Wir lehnen deshalb eine Obergrenze für Bargeld entschieden ab.“

Der Freistaat wird für die nächste Konferenz der Verbraucherschutzminister im April in Düsseldorf einen Antrag stellen, mit dem die Bundesregierung dazu aufgefordert wird, ihre Pläne zu überdenken.

Für Verbraucher überwiegen die Vorteile von Barzahlungsmöglichkeiten deutlich. Viele Menschen können sich nicht vorstellen, beim Bäcker oder auf dem Wochenmarkt mit Kreditkarte oder gar dem Handy zu bezahlen.

Scharf: „Bargeld ist das im Alltag tauglichste und am einfachsten zu handhabende Zahlungsmittel – besonders für ältere Menschen und Kinder. Die Bürger haben das verfassungsmäßig verbürgte Recht selbst zu entscheiden, wie sie ihre Einkäufe tätigen und welche Daten sie preisgeben möchten. Bargeld ist nicht nur geprägte Freiheit, sondern auch geprägter Datenschutz.“

Denn die Barzahlung ist von technischen Systemen unabhängig. Elektronisch getätigte Zahlungen stellen dagegen besondere Anforderungen auch an die technische Sicherheit und hinterlassen zudem deutliche Datenspuren. Schlimmstenfalls kann das gesamte Einkaufsverhalten einer Person digital nachvollzogen und ausgewertet werden.

Die Bundesregierung versteht die geplante Begrenzungsmaßnahme als Mittel gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Aus Sicht von Ministerin Scharf erscheint es jedoch sehr fraglich, ob diese Ziele damit überhaupt erreicht werden könnten:

Barzahler dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Es ist zu pauschal, alle Bargeldgeschäfte ab 5.000 Euro mit organisierter Kriminalität in Verbindung zu bringen.“

Gerade bei Konsumgütern wie Gebrauchtwagen oder Schmuck sind Barzahlungen auch bei höheren Beträgen üblich und praktikabel.

StMUV, Pressemitteilung v. 21.02.2016