Aktuelles

VG Regensburg: Keine systemischen Mängel in Bulgarien

©pixelkorn - stock.adobe.com

Sachgebiet: Ausländer- und Asylrecht / VG Regensburg 1 S 16.50036 – Beschluss vom 23.02.2016 / Leitsatzentscheidung

Leitsätze:

  1. Keine systemischen Mängel gibt es In Bulgarien in Asylverfahren, bei der Unterbringung von Asylbewerbern und der Behandlung von Dublin-Rückkehrern.
  2. Kein Verstoß gegen Art. 3 EMRK liegt auch in der Behandlung von Schutzberechtigten durch fehlende finanzielle Unterstützung und fehlendes Angebot von Wohnraum. Ein Asylverfahren führt damit nicht in eine unzumutbare Situation.