Am heutigen Vormittag ist auf dem internationalen Flughafen Kabul eine Sondermaschine mit 125 ausreisepflichtigen afghanischen Staatsangehörigen gelandet, die freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren, nachdem sie in Deutschland keine Bleibeperspektive hatten.
Im Rahmen seiner offiziellen Reise Anfang dieses Monats nach Afghanistan vereinbarte Bundesinnenminister Thomas de Maizière mit Staatspräsident Ghani und dem Nationalen Sicherheitsberater Atmar die Unterstützung freiwilliger Rückkehrer mit einem ersten Sonderflug, um ein klares Signal der Aufnahmebereitschaft Afghanistans zu setzen. Die Deutsche Botschaft hat vor Ort unter Hochdruck mit den lokalen Behörden Absprachen für eine rasche Umsetzung getroffen. Der Leiter der Rechtsabteilung im Auswärtigen Amt und ehemals Sonderbeauftragter für Afghanistan, Dr. Michael Koch, ist Ende vergangener Woche zu Gesprächen mit der afghanischen Regierung nach Kabul gereist, wo er sich dafür eingesetzt hat, dass der ambitionierte Zeitplan eingehalten werden kann. Deutschland und Afghanistan setzen mit dem Sonderflug auch ein Zeichen, dass Menschen ohne Bleibeperspektive das Land verlassen müssen. Zudem soll es helfen, Menschen davor zu bewahren, ohne Aussicht auf Perspektive nach Deutschland zu kommen.
Es soll damit deutlich werden, dass das langjährige deutsche Engagement vor Ort dazu beiträgt, Lebensperspektiven für afghanische Staatsangehörige in ihrem Land zu schaffen. Dabei können und müssen vor allem gut qualifizierte und junge Menschen in Afghanistan aktiv dazu beitragen, ihr Land aufzubauen. Dieser Aspekt steht auch im Vordergrund des am vergangenen Wochenende begonnenen Teils der Aufklärungskampagne der Bundesregierung in Afghanistan. Sukzessive werden bis Mitte April 10 Videospots in diversen afghanischen Kanälen (vor allem TV und social media) eingespeist. In diesen berichten Afghanen unter dem Motto „Afghanistan, my home“ darüber, warum sie sich trotz Herausforderungen vor Ort für eine Bleibeperspektive in Afghanistan entschieden haben und warum ihnen ihre Heimat wichtig ist.
Die freiwillige Rückkehr der 125 afghanischen Staatsangehörigen wurde organisiert durch die Internationale Organisation für Migration (IOM) und wird gefördert durch ein gemeinsames Programm der Bundesregierung und der Bundesländer zur organisatorischen und finanziellen Unterstützung bei freiwilliger dauerhafter Rückkehr (REAG/GARP); weitere Informationen zu RE-AG/GARP unter
http://www.bamf.de/DE/Rueckkehrfoerderung/ProgrammeREAGGARP/programme-reag-garp-node.html.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière erklärt hierzu:
Ich freue mich, dass es nach meinen Gesprächen gelungen ist, zeitnah und in guter Abstimmung mit der afghanischen Regierung und der Internationalen Organisation für Migration, einen Sonderflug mit Rückkehrern zu organisieren. Diese Menschen wollen freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren, um sich wieder eine Existenz und Lebensperspektive zu schaffen. Der freiwilligen Rückkehr und – bei Bedürftigkeit – der finanziellen Unterstützung kommt große Bedeutung zu. Sie trägt zu dem so wichtigen Aufbau Afghanistans bei. Hier wird die Bundesregierung auch weiter aktiv unterstützen. Somit werden zudem staatliche Vollzugsmaßnahmen zur zwangsweisen Durchsetzung einer bestehenden Ausreisepflicht vermieden.
Durch das langjährige deutsche Engagement in Afghanistan sollen die Menschen vor Ort in die Lage versetzt werden, ihre Gesellschaft durch „Hilfe zur Selbsthilfe“ weiter aufzubauen. Hierin liegt auch ein Schlüssel zu einer gelungenen Fluchtursachenbekämpfung.“
BMI, Pressemitteilung v. 24.02.2016