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BVerfG: Zensus 2011 – Einstweilige Anordnung gegen die Löschung von Daten verlängert

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Mit heute bekannt gewordenem Beschluss v. 15.02.2016 hat der Zweite Senat entschieden, die einstweilige Anordnung vom 26. August 2015 für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Entscheidung in der Hauptsache, zu wiederholen.

Damit ist die Löschung von Daten, die im Rahmen des Zensus 2011 erhoben wurden, weiterhin suspendiert. Dabei geht es letztlich um Klagen von Städten und Gemeinden, ihre im Rahmen des Zensus 2011 festgestellte Einwohnerzahl gerichtlich überprüfen und ggfls. korrigieren zu lassen. Das setzt den Zugriff auf die erhobenen Daten voraus. In der nunmehr verlängerten Anordnung v. 26.08.2015 hat das BVerfG das Rechtsschutzinteresse der Gemeinden deutlich höher gewichtet als die Vertiefung des Eingriffs in das Recht der betroffenen Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung.

Zu den Hintergründen vgl. die Pressemitteilung des Bayerischen Städtetags v. 15.01.2014 nebst der dortigen redaktionellen Anmerkung mit Hinweisen zur Lage über Bayern hinaus.

Ass. iur. Klaus Kohnen