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BAMF: Das BAMF führt schrittweise den elektronischen Aktenaustausch mit den Verwaltungsgerichten ein

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Seit gestern kann auch die Außenstelle des Bundesamts in Lebach die Akten von Asylbewerbern an das Verwaltungsgericht Saarlouis elektronisch versenden und in der nächsten Woche aktiviert das Bundesamt auch den Datenaustausch an den Standorten Hamburg und Friedland. Anfang April wird der elektronische Versand der Akten flächendeckend eingeführt werden – ab Sommer sollen allen teilnehmenden deutschen Verwaltungsgerichten die Asylakten elektronisch erhalten.

Wir können die einzelnen Akten viel schneller und effizienter mit den jeweiligen Gerichten austauschen“, so der stellvertretende Leiter des Bundesamts, Dr. Georg Thiel. „Dadurch sparen wir nicht nur Papier, sondern auch etliche manuelle Bearbeitungsschritte ein.“

Gemeinsam mit den Ländern hat das Bundesamt den sicheren elektronischen Datenaustausch initiiert und umgesetzt. Im November letzten Jahres wurde begonnen, nach technischen Lösungen für ein rechtssicheres und weitgehend automatisiertes Verfahren zu suchen. Seit Anfang des Jahres wurde dieser Datenaustausch in einem Pilotprojekt erfolgreich an fünf Verwaltungsgerichten in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen getestet.

BAMF, Pressemitteilung v. 25.02.2016