Gesetzgebung

Staatskanzlei: Zum Bundesrat am 26. Februar 2016

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Bundesratsminister Marcel Huber: „Umsetzung des Asylpakets II großer Erfolg und längst überfällig / Wer hier Asyl sucht und gravierende Straftaten begeht, hat Gastrecht verwirkt / Vertrauensschutz für mittelständische Wirtschaft, Eigenstrom-Anlagen auch über das Jahr 2017 hinaus von der EEG-Umlage befreien“

Zum Asylpaket II (TOP 30)

Bayerns Bundesratsminister Dr. Marcel Huber begrüßte die anstehende Verabschiedung des sogenannten Asylpakets II:

Endlich kommen wir in der Flüchtlingsfrage voran. Es ist ein großer Erfolg, dass die Vereinbarungen vom November nun vollständig umgesetzt werden. Das Paket trägt eine deutliche bayerische Handschrift.“

Mit den besonderen Aufnahmeeinrichtungen werden die Verfahren für bestimmte Gruppen von Asylbewerbern, u.a. aus sicheren Herkunftsländern, beschleunigt.

Huber: „Wir setzen damit das wichtige Signal, dass Menschen ohne Bleibeperspektive Deutschland schnell wieder verlassen müssen. Es ist richtig, die Verfahren derjenigen Asylbewerber zu beschleunigen, deren Anträge ohnehin keine Aussicht auf Erfolg haben. So gewinnen wir Kapazitäten für die wirklich Schutzbedürftigen.“

Die Asylbewerber, die sich nicht in den für sie vorgesehenen Aufnahmeeinrichtungen melden, erhalten nur eingeschränkte Leistungen. Für die Dauer des Asylverfahrens in den besonderen Aufnahmeeinrichtungen gilt eine verschärfte Residenzpflicht.

Bayerns Bundesratsminister: „Wer bei uns Aufnahme und Schutz sucht und Leistungen erhalten möchte, muss klaren Regeln folgen. Ein Verstoß gegen diese Regeln hat Konsequenzen. Diese Neuregelungen bringen Ordnung in die Verfahren.“

Die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte ist eine weitere wichtige Maßnahme zur Begrenzung des Zuzugs.

Dies genügt allerdings bei weitem noch nicht. Der anhaltende Zustrom von Flüchtlingen ist ohne eine Obergrenze nicht verkraftbar und gefährdet eine erfolgreiche Integration. Gelingende Integration ist aber die Voraussetzung dafür, dass die Arbeitslosigkeit niedrig und der Wohlstand erhalten bleiben. Sie ist zudem notwendig, um die Integrationsbereitschaft unserer einheimischen Bevölkerung zu bewahren und unsere Gesellschaft zusammenzuhalten. Damit Bayern ein Land der gelingenden Integration bleibt, haben wir jetzt ein Integrationsgesetz auf den Weg gebracht“, so der Minister.

In Bayern bestehen in Manching und Bamberg bereits funktionierende Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen, in denen mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, einer zentralen Ausländerbehörde, einer Rechtsantragstelle der Verwaltungsgerichte und der Unterbringungsverwaltung alle am Asylverfahren beteiligten Stellen auf einem Gelände versammelt sind. Dadurch können die Anträge rasch geprüft und die Menschen bei ablehnenden Bescheiden schnell in ihre Heimatländer zurückgebracht werden.

Huber: „Seit September 2015 haben hier über 2300 abgelehnte Asylbewerber ihren Aufenthalt beendet. Angesichts dieser Bilanz ist es an der Zeit, dass auch die anderen Bundesländer nachziehen und ebenfalls solche Zentren einrichten.“

Bayern hat im Jahr 2015 insgesamt 4.195 Personen abgeschoben. Die Gesamtzahl der freiwilligen Ausreisen belief sich 2015 auf knapp 13.400. Der Freistaat schiebt in wöchentlichen Sammelrückführungen vollziehbar ausreisepflichtige Asylbewerber ab.

Zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern (TOP 13, 29)

Bayern unterstützt das Gesetz zur erleichterten Ausweisung von ausländischen Straftätern als einen Schritt in die richtige Richtung.

Huber: „Wer als Ausländer in Deutschland lebt oder Asyl beantragt und hier Schutz sucht, gleichzeitig aber gravierende Straftaten begeht, ist ganz offensichtlich nicht gewillt, sich in unsere Rechtsordnung einzufügen. Diesen Menschen müssen wir unmissverständlich klarmachen, dass Staat und Gesellschaft solche Verhaltensweisen keinesfalls tolerieren und mit empfindlichen Sanktionen belegen. Wer unsere Werte nicht anerkennt und akzeptiert, der untergräbt das friedliche Zusammenleben. Er hat sein Gastrecht in Deutschland verwirkt. Ausländische Straftäter und straffällige Asylbewerber haben bei uns keine Zukunft und sind rasch abzuschieben.“

Außerdem dürfen einzelne kriminelle Ausländer den gesellschaftlichen Frieden und die Akzeptanz für die Aufnahme der vielen Flüchtlinge, die sich rechtstreu verhalten, nicht gefährden, ergänzte der Minister.

Das Gesetz greift nach Auffassung der Staatsregierung allerdings zu kurz. Im Nachgang zu den Übergriffen in Köln und anderen Städten drängt Bayern auf noch weitergehende Maßnahmen.

Huber: „Aus bayerischer Sicht darf es generell – unabhängig von der Art der begangenen Straftat – für Asylbewerber bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren keine Anerkennung als Flüchtling geben.“

Außerdem muss im Rahmen der Ermessensabwägung von Ausweisungs- und Bleibeinteressen eine rechtlich eindeutige Gewichtung zugunsten der Ausweisungsinteressen eingeführt werden.

Der Gesetzgeber muss den Ausländerbehörden klare und praktisch vollziehbare Vorgaben an die Hand geben, etwa durch deutlichere Wertungen im Ausweisungsrecht“, so der Minister.

Zudem forderte Huber, dass der Aufenthaltstitel eines Ausländers bei Begehung schwerer Straftaten bereits unmittelbar kraft Gesetzes erlöschen müsse.

Diese Anliegen werden wir bei den nächsten Gesetzesvorhaben zum Asylrecht weiterverfolgen“, kündigte Huber an.

Zur Entschließung zum Erhalt des Vertrauensschutzes bei bestehenden Anlagen zur industriellen Erzeugung von Eigenstrom (TOP 9)

Bayern setzt sich gemeinsam mit anderen Ländern im Bundesrat dafür ein, dass bestehende Eigenstrom-Anlagen auch über das Jahr 2017 hinaus von der EEG-Umlage befreit werden.

Huber: „Wir müssen alles daran setzen, weitere Belastungen insbesondere unserer mittelständischen Wirtschaft zu verhindern.“

Viele Industrieunternehmen haben in den vergangenen Jahren massive Investitionen in die Eigenstromerzeugung getätigt. Ihre Produktion und Verarbeitung kann damit energetisch hocheffizient erfolgen.

Diese Betriebe leisten einen aktiven Beitrag für mehr Klimaschutz. Ihre energiepolitisch vorbildlichen Investitionen dürfen nun nicht durch eine kostenträchtige EEG-Umlage in Frage gestellt werden. Die produzierende Wirtschaft ist auf diese zuverlässige und günstige Stromversorgung angewiesen. Es geht um sichere Rahmenbedingungen und um den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit. Jede weitere Belastung kann Arbeitsplätze gefährden“, erklärte der Minister.

Die Bundesregierung verhandelt derzeit mit der EU-Kommission über eine Entfristung der EEG-Umlagenbefreiung für die industrielle Eigenstromversorgung.

Huber: „Ich gehe davon aus, dass der Bundesrat morgen ein starkes politisches Signal an die Bundesregierung sendet und sie bei den Beratungen in Brüssel in ihrer Position bestärkt. Bayern hat sich jedenfalls immer dafür eingesetzt, dass den Betrieben bei ihrer Eigenversorgung Vertrauensschutz gewährt wird. Investitionen in umweltfreundliche, hocheffiziente Energieversorgungsanlagen müssen für die Unternehmen auch weiterhin wirtschaftlich sein. Die Wirtschaft ist ein ganz entscheidender Faktor für das Gelingen der Energiewende.“

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 25.02.2016

Redaktionelle Hinweise

BayRVR verfolgt auch das Rechtsgeschehen auf Bundesrats-Ebene. Zu relevanten Beschlüssen im Kontext „öffentliches Recht / öffentliche Verwaltung“ sowie zu Stellungnahmen des Freistaats zu den jeweiligen Bundesratsinitiativen vgl. hier.

Zum sog. Asylpaket II, das aus dem Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren sowie dem Gesetz zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten besteht, vgl. hier.