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StMAS: EuGH-Urteil zu Sozialleistungen – Arbeitsministerin Müller: „Rechtsvereinfachung zu Hartz IV überfällig, aber kein Befreiungsschlag“

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Bayerns Arbeitsministerin Emilia Müller sieht auch vor dem Hintergrund des heutigen Urteils des Europäischen Gerichtshofs zu Sozialleistungsausschlüssen für zuziehende Unionsbürger weiterhin dringenden Änderungsbedarf bei dem von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles vorgelegten Gesetzentwurf zur Hartz IV-Reform:

Der Gesetzentwurf sieht keinen Ausschluss für arbeitssuchende Ausländer aus der EU aus der Sozialhilfe vor. Das ist völlig unverständlich. So drohen ohne Not immense Belastungen für die Kommunen.“

Der Europäische Gerichtshof hat heute bestätigt, dass Deutschland Zuwanderer aus EU-Staaten von Hartz IV-Leistungen ausschließen darf, wenn sie auf Arbeitsuche sind. Die Umsetzung in den deutschen Gesetzen, auch im Bereich der Sozialhilfe, ist aber mangelhaft und enthält Lücken. Das Bundessozialgericht gesteht arbeitsuchenden Ausländern, die nach deutschem Recht von Hartz IV-Leistungen ausgeschlossen sind, Sozialhilfeansprüche zu. Es führt damit den Willen des Gesetzgebers ad absurdum.

Bayern hatte diese Entwicklung befürchtet und mahnt seit Jahren Klarstellungen im deutschen Recht an“, so die Ministerin und weiter: „aber die zuständige Bundesministerin handelt nicht.“

Statt Tür und Tor zur Einwanderung in die deutschen Sozialsysteme offen zu halten, ist ganz im Gegenteil die Linie des Europäischen Gipfels vom 18. und 19. Februar richtig, die Mitgliedsstaaten noch besser vor ungerechtfertigter Inanspruchnahme von Sozialleistungen zu schützen. Deutschland hingegen schöpft bisher nicht einmal die bestehenden Möglichkeiten des Europäischen Rechts effektiv aus.

Bayern wird seine Vorschläge im März über den Bundesrat erneut einbringen. Jetzt sind Bundesregierung und Bundestag gefordert, die notwendigen Schritte zu unternehmen.

StMAS, Pressemitteilung v. 25.02.2016