Gesetzgebung

StMFLH: Stromtrassen bürgerfreundlich gestalten – Neue Abstandsregelungen in der bayerischen Landesplanung

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Die Anpassung des Stromnetzes in Deutschland ist durch die Energiewende erforderlich.

Der Schutz der Menschen und das Wohl der Bevölkerung stehen für uns an erster Stelle. Der Stromnetzausbau muss bürgerfreundlich gestaltet werden. Wir nutzen unsere Möglichkeiten als Bundesland in der Landesplanung, um ausreichend Abstand zwischen Freileitungen und Wohnbebauung zu bekommen, solange Freileitungen gebaut werden müssen. Die beste Stromleitung ist allerdings die, die man nicht sieht. Die Staatsregierung hat sich daher erfolgreich mit Vehemenz dafür eingesetzt, dass die großen Nord-Süd-Trassen als Erdkabel gebaut werden. Bei den übrigen Leitungen bleibt Bayern am Ball“, versicherte Finanz- und Heimatminister Dr. Markus Söder am Mittwoch (2.3.) in Nürnberg.

Neue Regelungen im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) sollen für ausreichend Abstand zwischen Freileitungen und Wohnbebauung sorgen. Zum Schutz des Wohnumfeldes soll innerhalb von Ortschaften ein Mindestabstand von 400 Metern von Höchstspannungsleitungen zu Wohngebäuden oder Schulen gelten. Außerhalb von Ortschaften soll ein Mindestabstand von 200 Metern gelten. Die Abstandszahlen lehnen sich an Erfahrungen aus anderen Bundesländern an. Bislang gab es in Bayern keine festen Mindestabstandswerte. Ein neuer Grundsatz wird in das LEP eingefügt: Keine Überspannungen mehr von Siedlungen. Neue Überspannungen über die Köpfe der Menschen hinweg soll es künftig nicht mehr geben. Wo bestehende Freileitungen über Siedlungen ersetzt werden, sollen diese aus dem Ort heraus gelegt werden. Damit kann auch beim Ersatz bestehender Leitungen eine massive Verbesserung für die Bevölkerung erreicht werden.

Bayern geht mit diesen neuen Regelungen deutlich über die bestehenden gesetzlichen Standards hinaus.

Söder: „Damit schaffen wir einen Ersatz für fehlende Regelungen des Bundes und verbessern die Situation betroffener Anwohner erheblich. Die neuen Vorgaben der Landesplanung sind für alle Vorhaben innerhalb Bayerns zu berücksichtigen. Die Planungen der Netzbetreiber müssen belastbar und nachvollziehbar sein. Neue Leitungen dürfen nur dann kommen, wenn zwingender Bedarf besteht. Die Bevölkerung muss frühzeitig und umfassend in allen Leitungsebenen mit eingebunden werden.“

Derzeit sehen die Übertragungsnetzbetreiber sieben Projekte mit über 600 km Länge in Bayern vor, auf die sich die Regelungen unmittelbar auswirken.

Staatssekretär Albert Füracker ergänzte:

Zugunsten der betroffenen Bürger werden wir weiterhin die Option einer punktuellen Erdverkabelung für Wechselstromleitungen in die politische Diskussion einbringen. Wir wollen so wenig wie möglich Betroffenheit für Mensch und Natur. Deshalb müssen wir auch intensiv prüfen, wie bestehende Infrastrukturen, zum Beispiel Autobahnrandstreifen, für Erdverkabelung bestmöglich genutzt werden können.“

StMFLH, Pressemitteilung v. 02.03.2016

Redaktioneller Hinweis: Zur Diskussion um die Überarbeitung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) vgl. hier.