Gesetzgebung

Staatskanzlei: Ministerpräsident Horst Seehofer trifft Landeshauptmann von Tirol Günther Platter / Unterzeichnung einer Erklärung zu gemeinsamer und koordinierter Vorgangsweise in der Flüchtlingsfrage

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Ministerpräsident Horst Seehofer ist heute mit dem Landeshauptmann von Tirol Günther Platter zu einem Gespräch in der Staatskanzlei zusammengetroffen. Weitere Gesprächsteilnehmer waren Innenminister Joachim Herrmann, Sozialministerin Emilia Müller, Europaministerin Dr. Beate Merk sowie Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler.

Im Anschluss unterzeichneten Ministerpräsident Seehofer und Landeshauptmann Platter eine „Erklärung des Freistaates Bayern und des Landes Tirol zu einer gemeinsamen, koordinierten Vorgangsweise in der Flüchtlingsfrage“. Die Vereinbarung im Wortlaut ist im Anhang veröffentlicht.

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 08.03.2016

Anhang

Erklärung

des Freistaates Bayern und des Landes Tirol

zu einer gemeinsamen, koordinierten Vorgangsweise in der Flüchtlingsfrage

Zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Tirol gibt es viele wertvolle gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Verbindungen mit einer traditionell sehr guten Zusammenarbeit. Dem Freistaat Bayern und dem Land Tirol ist es ein besonderes Anliegen, diese Verbindungen aufrechtzuerhalten, zu stärken und Herausforderungen gemeinsam zu begegnen.

Dies gilt vor allem auch in der europäischen Flüchtlingspolitik. Europa ist derzeit mit einer nie dagewesenen Flüchtlings- und Migrationsbewegung konfrontiert. Das Land Tirol und der Freistaat Bayern sind dabei als Transit- bzw. Zielländer besonders betroffen.

Der Freistaat Bayern und das Land Tirol sind einer Meinung, dass es grundsätzlich die Aufgabe der Staatengemeinschaft ist, eine Strategie zu entwickeln und auch umzusetzen, um den Flüchtlings- und Migrantenstrom möglichst rasch, spürbar und nachhaltig zu begrenzen. Dies ist bislang leider nicht ausreichend gelungen.

Die Ereignisse der letzten Tage und Wochen, insbesondere in der Ägäis, haben gezeigt, dass zwar eine kurzfristige, aber wahrscheinlich keine nachhaltige Entspannung in der Flüchtlingsfrage eintritt. Die jüngsten Kämpfe in Syrien, beispielsweise um die Stadt Aleppo, setzen weitere Flüchtlingsströme in Bewegung. In Nordafrika warten laut internationalen Beobachtungen rund 200.000 Flüchtlinge und Migranten auf die gefährliche Überfahrt.

Der Freistaat Bayern und das Land Tirol gehen weiter davon aus, dass die Regeln von Schengen und die darin festgeschriebene Reisefreiheit ein hohes Gut der Europäischen Union darstellen. Solange aber der effektive Schutz der EU-Außengrenzen und das tatsächliche und vollumfängliche Funktionieren des Systems der Hotspots an den EU-Außengrenzen nicht gewährleistet sind, müssen temporär auch Binnengrenzkontrollen weiterhin möglich sein.

In den letzten Monaten gelangten Flüchtlinge und Migranten vor allem über die Balkanroute nach Österreich und Deutschland. Durch verschiedene Maßnahmen der Staaten entlang dieser Route ist eine neue Situation entstanden. Es ist zu befürchten, dass sich die Flüchtlings- und Migrantenbewegungen von der Balkanroute weg weiter Richtung Westen verlagern.

Gerade der Brenner als Hauptverkehrsachse und neuralgische Verbindung zwischen dem Norden und dem Süden Europas ist durch seine Enge, die Höhenlage und das Klima für die Abwicklung von Flüchtlingsströmen besonders ungeeignet.

Deshalb und um kritische Situationen am Brenner selbst zu vermeiden, muss es das Ziel der gemeinsamen Anstrengungen sein, in Italien die EU-Außengrenze effektiv zu sichern und den Betrieb voll funktionsfähiger Hotspots sicherzustellen. Dort muss gewährleistet sein, dass die Flüchtlinge und Migranten bei ihrer Ankunft in Europa ordnungsgemäß identifiziert und registriert werden. Dort muss entschieden werden, wer in der EU umverteilt wird, wer dort in Italien zu bleiben hat und wer die EU mangels Schutzgrund wieder in Richtung Heimat verlassen muss.

Die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Österreich im Rahmen von bilateralen Kontakten gestaltet sich im Allgemeinen wie auch im Hinblick auf die aktuelle Flüchtlingssituation weiterhin äußerst positiv. Auf Ebene der Polizeipräsidien und Landespolizeidirektionen bestehen durch die regelmäßige Zusammenarbeit die erforderlichen Kontakte und organisatorischen Strukturen, über die Informationen unmittelbar ausgetauscht werden können. Die bewährten Vorgehensweisen sollen fortgesetzt werden.

Hinsichtlich der Kontrollen auf der Bundesautobahn BAB 93 sollen zur Vermeidung von Rückstaus und Zeitverzögerungen Nachbesserungen zur Entlastung der Wirtschaft und des Urlauberverkehrs umgesetzt werden.

Zentral für eine Bewältigung der damit verbundenen Herausforderungen ist zudem eine koordinierte Vorgehensweise der mit Flüchtlingsfragen befassten Landesstellen und Einrichtungen in den betroffenen Grenzregionen entlang des Brenners.

Dieses gemeinsame und partnerschaftliche Vorgehen und die Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung von Strategien und Vorbereitungsmaßnahmen soll weiter ausgebaut und intensiviert werden.

München, den 08.03.2016

Ministerpräsident Horst Seehofer, MdL
Freistaat Bayern

Landeshauptmann Günther Platter
Land Tirol