Gesetzgebung

Staatskanzlei: Ministerrat berät über den Fünften Bericht der Bayerischen Staatsregierung über die Umsetzung des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern (BayGlG)

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Sozialministerin Müller: „Positive Entwicklung setzt sich fort / Gleichstellungsgesetz wichtige und wirkungsvolle Grundlage für erfolgreiche Gleichstellungspolitik im öffentlichen Dienst“

Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung den Fünften Bericht über die Umsetzung des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Bericht bilanziert die tatsächlich erreichten Ziele des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes zum Jahr 2014 sowie die Entwicklung seit dem vorangegangen Bericht.

Das Bayerische Gleichstellungsgesetz hat sich bewährt. Es ist die notwendige und wirkungsvolle Grundlage für eine erfolgreiche Gleichstellungspolitik in Bayern. Die Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Bayern befindet sich auf einem guten Weg“, so das Fazit von Bayerns Sozialministerin Emilia Müller, zugleich Frauenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung.

Laut Müller hat sich die positive Entwicklung bei der Gleichstellung weiter fortgesetzt, allerdings nicht in allen Ebenen gleich stark:

Der Frauenanteil hat sich in der gesamten öffentlichen Verwaltung Bayerns deutlich erhöht. Beim Freistaat Bayern ist er seit 1996 von 44,5 Prozent auf 52,4 Prozent gestiegen.“

Nach dem Bericht steigt auch der Anteil von Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst weiter an.

Sozialministerin Müller: „Es zeigt sich deutlich, dass hier die positive Entwicklung weiter anhält. Heute werden 37,4 Prozent der Führungspositionen von Frauen ausgeübt, das ist mehr als eine Verdoppelung seit 1997 mit 15,1 Prozent“, so Müller.

Um die Führungsquote noch weiter zu erhöhen, soll jedes Ressort für seinen Geschäftsbereich Zielvorgaben entwickeln, in welchem Umfang der Frauenanteil in Führungspositionen erhöht werden soll. Diese Ziele sollen bis Ende 2020 erreicht werden.

Müller ergänzte: „Mindestens so wichtig wie diese geplanten Zielvorgaben sind die richtigen Rahmenbedingungen. Der Freistaat Bayern ist ein attraktiver Arbeitgeber mit Zukunft – gerade auch für Frauen. Vor allem die flexiblen Arbeitsbedingungen des öffentlichen Dienstes mit Jahresarbeitszeitmodellen, qualifizierter Teilzeitarbeit, Telearbeit und geteilten Führungspositionen leisten einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit. Das ist ebenfalls ein wichtiger Schlüssel, damit noch mehr Frauen exponierte Führungspositionen ausüben können.“

Der Bericht zur Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes beschreibt die Situation der Frauen und Männer in der gesamten öffentlichen Verwaltung Bayerns. Er wurde erstmals im November 1999 beschlossen. Der jetzt vorliegende fünfte Gleichstellungsbericht wird noch im März im Landtag vorgestellt.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 08.03.2016