Gesetzgebung

GVBl (3/2016): Gesetz zur Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) und der AVBayRDG verkündet

©pixelkorn - stock.adobe.com

Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) und der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (AVBayRDG) v. 08.03.2016 wurde am 15.03.2016 verkündet (GVBl S. 30). Es tritt am 01.04.2016 in Kraft.

Das Gesetz sieht insbesondere eine Neustrukturierung der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) sowie erweiterte Einsatzmöglichkeiten für die im Vergleich zu den bisherigen Rettungsassistenten besser qualifizierten Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter vor.

Der Landtag hatte das Gesetz am 25.02.2016 mit zahlreichen Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf der CSU-Fraktion beschlossen. Zu den Änderungen vgl. die Beschlussempfehlung mit Bericht (der Landtag kann von dieser abweichen oder darüber hinausgehen).

Ass. iur. Klaus Kohnen

Redaktionelle Hinweise

Zum aktuellen Stand bzw. Gang des Verfahrens: vgl. hier (inkl. redaktioneller Beiträge und ggfls. Stellungnahmen) bzw. hier (Vorgangsmappe des Landtags, PDF).

Zur Übersicht über die im Freistaat Bayern laufenden Gesetzgebungsverfahren vgl. hier.