Gesetzgebung

Landtag: Ausschuss Öffentlicher Dienst hält an bestehendem Gleichstellungsgesetz fest

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Am Ende der Ausschusssitzung stand fest, dass es kein neues Gleichstellungsgesetz geben wird. Damit wurden gleich zwei Änderungsvorschläge abgelehnt. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte als Alternative zum bestehenden Bayerischen Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern ein neues „Chancengleichheitsgesetz“ gefordert. Die SPD hält Änderungen am bestehenden Gesetz für nötig. Diskutiert wurde im Ausschuss auf Grundlage des Fünften Berichts der Bayerischen Staatsregierung über die Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes, der zeitgleich vorgestellt wurde.

Die drei Frauen und fünfzehn Männer des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes ließen sich von der Staatsregierung über die Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes berichten. Das Gesetz gibt es seit 20 Jahren und hat nach Meinung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD Reformbedarf. Beide Parteien brachten Gesetzentwürfe in den Ausschuss ein, über die am Ende der Sitzung abgestimmt wurde.

Doch zunächst ging es um Zahlen, Balkendiagramme und Entwicklungskurven: Der Bericht der Staatsregierung zur Umsetzung des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern war überfällig: Alle fünf Jahre muss er laut Gesetz vorgelegt werden. Jetzt, mit vier Monaten Verspätung, präsentierte die Staatsregierung Zahlen: Der gesamte Frauenanteil am öffentlichen Dienst in Bayern beträgt 56,5 %. Frauen in Führungspositionen machen 37,4 % aus. Im Vergleich zu den Zahlen aus früheren Berichten sind beide Werte gestiegen.

Es geht aufwärts, aber noch nicht in der Geschwindigkeit, die wir uns wünschen“, fasste Michael Höhenberger vom Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration zusammen.

Anteil von Frauen in Führungspositionen: 37,4 %

Der Bericht enthält freilich noch weitere Zahlen. Zum Beispiel zur Teilzeitbeschäftigung in der öffentlichen Verwaltung (57 % der Frauen; 19 % der Männer) oder zur Elternschaft unter Führungskräften (81 % der Männer; 62 % der Frauen). Und dann zwei Zahlen, die in der sich anschließenden Diskussion noch oft genannt werden: 78 % der Dienststellen sind ihrer Verpflichtung nachgekommen, ein Gleichstellungskonzept aufzustellen, 82 % der Dienststellen verfügen über den verpflichtend zu bestellenden Gleichstellungsbeauftragten.

Warum sind das nicht 100 Prozent?“, fragte Verena Osgyan von BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN, die das Gesetz ganz abschaffen und durch ein „Chancengleichheitsgesetz“ ersetzen möchte.

Der Entwurf zu diesem Chancengleichheitsgesetz stattet die Gleichstellungsbeauftragten mit mehr Kompetenzen und einem größeren Etat aus und enthält verbindlichere Zielvorgaben, für deren Nicht-Einhalten Sanktionen vorgesehen sind. Neu ist die Einführung einer so genannten Männerpolitik zur Stärkung des Männeranteils in typischen Frauenberufen. Die Zielsetzung des Chancengleichheitsgesetzes ist ähnlich den Änderungsvorstellungen des bestehenden Gesetzes durch die SPD-Fraktion. Auch hier möchte man verbindliche Ziele festhalten und Sanktionsmöglichkeiten einräumen. Vor allem bei der von der SPD gewünschten 50%-Quote Frauenanteil könne die CSU nicht mitgehen, sagte Thomas Huber (CSU).

Ausschussvorsitzende Ingrid Heckner (CSU) nannte den Bericht eine „hervorragende Arbeitsgrundlage, auf Basis derer alle miteinander nachdenken sollten, wie noch einiges für die Gleichstellung getan werden kann“ und bemühte einen Vergleich, der von allen Fraktionen aufgegriffen wurde: Der Bericht zur Gleichstellung sei wie Licht und Schatten – viel sei schon getan und sei im rechten Licht, einiges stehe aber noch an.

Gute Basis, um weiter zu arbeiten

Mehr Schatten als Licht war der Tenor bei den Oppositionsparteien: Die SPD bemängelte, dass der Frauenanteil an Führungskräften mit dem Ansteigen der Besoldungsgruppe falle und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hätten gerne absolute Zahlen in dem Bericht gesehen. Bei manchen Zahlen muss man nämlich ganz genau hinsehen: Zum Beispiel beträgt der Anteil an Frauen in Führungspositionen nur 24,7 %, wenn der Schuldienst herausgerechnet wird. Das stimmt zwar, aber wenn berücksichtigt wird, dass im Schuldienst auch wesentlich mehr Frauen als Männer tätig sind, wird ein umgekehrter Trend bemerkbar: Der Anteil an Frauen in Führungspositionen ist im Schuldienst sogar schlechter als in der übrigen Verwaltung.

Die FREIEN WÄHLER hielten sich mit Kritik sowohl an dem Bericht zur Umsetzung des Gleichstellungskonzepts als auch an den Gesetzentwürfen der anderen Oppositionsparteien zurück. Günther Felbinger (FREIE WÄHLER) nannte lediglich die 50%-Quote der SPD „männerdiskriminierend“ und den Vorschlag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als „überreguliert“. Ansonsten wünschte er sich, dass das Kernthema Vereinbarung von Familie und Beruf mehr Bedeutung bekommt, denn schließlich sei die schlechte Vereinbarkeit verantwortlich für Defizite in der Gleichstellung.

Die beiden Gesetzentwürfe sind schließlich abgelehnt worden.

Wir bleiben aber am Ball“, versprach Ingrid Heckner (CSU) und gab bekannt, dass alle Staatsminister in ihren jeweiligen Ressorts selbstverpflichtende Vorgaben schaffen werden, um auf eine Gleichstellung hinzuwirken.

Das hatte Sozialministerin Emilia Müller im Ministerrat durchgebracht. Zuletzt gab es noch zwei einstimmige Beschlüsse im Ausschuss: Die freiwilligen Zielvorgaben der jeweiligen Minister werden im Januar 2017 dem Landtag vorgelegt; und ebenfalls im Januar 2017 wird dem Landtag berichtet, wie die Aufstellung von Gleichstellungskonzepten und die Benennung der Gleichstellungsbeauftragten voran gehe. Warum deren Anteil nicht bei 100 % liegt, soll dann geklärt werden.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen v. 15.03.2016 (von Ina Friedl)

Redaktioneller Hinweis

Die erwähnten Gesetzentwürfe von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD wurden am 12.11.2015 in Erster Lesung behandelt:

  • mit Aussprache: Gesetzentwurf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Gesetz zur Ermöglichung gleicher Chancen und zur Gleichstellung von Frauen und Männern (Bayerisches Chancengleichheitsgesetz).

Stichworte: Landesbeauftragter für Gleichstellung; Gleichstellungsbeauftragte: Kompetenzen, Weisungsrecht, Kündigungsschutz, Freistellung; Öffentlichkeitsarbeit kommunaler Gleichstellungsbeauftragter, Freistellung, Verpflichtung zur Bestellung kommunaler Gleichstellungsbeauftragter; Männerpolitik; Außerkrafttreten des bisherigen Gleichstellungsgesetzes.

Zum Gesetzentwurf: LT-Drs. 17/8752 (Vorgangsmappe des Landtags, PDF)

  • mit Aussprache: Gesetzentwurf (SPD) zur Änderung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes.

Stichworte: Erweiterung des Geltungsbereichs und der Ziele, Anheben des Frauenanteils, verbindliche Zielvorgaben, Sanktionsmöglichkeiten, Teilzeitbeschäftigung von Führungspersonal, Bekämpfung sexueller Belästigung, Verbesserungen für Gleichstellungsbeauftragte, Einspruchsrecht.

Zum Gesetzentwurf: LT-Drs. 17/8894 (Vorgangsmappe des Landtags, PDF)