Gesetzgebung

BMI: Bundesregierung stimmt Abkommen über die Zusammenarbeit der Polizei-, Grenz- und Zollbehörden zu

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Bundesregierung beschließt Unterzeichnung eines deutsch-französischen Protokolls über den grenzüberschreitenden Einsatz von Luftfahrzeugen

Die Bundesregierung hat heute der Unterzeichnung des Protokolls zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über den grenzüberschreitenden Einsatz von Luftfahrzeugen zur Ergänzung des Abkommens vom 9. Oktober 1997 über die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden in den Grenzgebieten zugestimmt.

Hierzu erklärt der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière:

Luftfahrzeuge unserer Polizeibehörden sind im Zeitalter offener Grenzen ein wichtiges Führungs- und Einsatzmittel. Ich freue mich, dass wir mit unseren französischen Partnern die rechtlichen und technischen Modalitäten für solche Einsatzmaßnahmen nun verbindlich geregelt haben. Damit erleichtern wir die Planung und Durchführung grenzüberschreitender Einsätze von Luftfahrzeugen für die Polizeibehörden für die Zukunft erheblich.“

Mit dem Protokoll werden die rechtlichen und technischen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass bei der grenzüberschreitenden Observation oder Nacheile oder bei sonstigen abgestimmten grenzüberschreitenden Einsatzmaßnahmen auch Luftfahrzeuge der Polizeibehörden eingesetzt werden können. Solche Einsätze werden auch zu kurzfristigen, nicht geplanten Maßnahmen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, z.B. bei Großereignissen im Grenzgebiet, möglich sein.

Die Einsätze werden unter Inanspruchnahme der Ausnahmeregelungen für den Flugbetrieb des jeweils anderen Vertragspartners, z.B. Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe und Landungen außerhalb von Flugplätzen, ermöglicht.

Das Protokoll soll am 7. April 2016 im Rahmen des deutsch-französischen Ministerrates gemeinsam durch den Bundesminister des Innern, Herrn Dr. Thomas de Maizière, und den Staatsminister für Europa, Herrn Michael Roth, in Metz für die deutsche Seite unterzeichnet werden.

Die Inkraftsetzung des Protokolls setzt auf deutscher Seite die Zustimmung des Gesetzgebers sowie das Einverständnis der Länder voraus.

BMI, Pressemitteilung v. 16.03.2016