Gesetzgebung

Landtag: 68. Plenum (16.03.2016) – behandelte Gesetzentwürfe und Staatsverträge

©pixelkorn - stock.adobe.com

Maximilianeum_Fotolia_63596149_S_copyright - passDer Bayerische Landtag hat eine Änderung des Feiertagsgesetzes (FTG) beschlossen. Damit wird das 500. Reformationsjubiläum am 31.10.2017 einmalig ein gesetzlicher Feiertag. Darüber hinaus wurde dem Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zugestimmt (19. RÄndStV). Dieser sieht wesentliche Änderungen des Rundfunkstaatsvertrags (RStV), des Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) vor, daneben auch Änderungen des ZDF-Staatsvertrages (ZDF-StV) und des Deutschlandradio-Staatsvertrages (DLR-StV).

In Erster Lesung stand auf der Tagesordnung, wurde jedoch im Einvernehmen aller Fraktionen von dieser abgesetzt:

In Zweiter Lesung wurden behandelt und

Damit wird das 500. Reformationsjubiläum am 31.10.2017 einmalig ein gesetzlicher Feiertag. Der Antrag der Freien Wähler, den Reformationstag jedes Jahr als gesetzlichen Feiertag zu begehen, wurde abgelehnt.

Zum Gesetzgebungsverfahren und zu den Stellungnahmen rund um den Gesetzentwurf: hier. Zu weiteren Änderungen des Feiertagsgesetzes vgl. hier.

Verfahrensverlauf, aktueller Stand, ggfls. Stellungnahmen: hier. Zur Vorgangsmappe des Landtags: hier (PDF). Zu zurückliegenden Rundfunkänderungsstaatsverträgen vgl. hier.

Ass. iur. Klaus Kohnen; Foto/Abbildung: (c) ah_fotobox – Fotolia.com 

Redaktioneller Hinweis

Zur Übersicht über die im Freistaat Bayern laufenden Gesetzgebungsverfahren, soweit diese voraussichtlich eine Mehrheit finden werden, vgl. den jeweils aktuellen Wochenspiegel.