Gesetzgebung

Landtag: Feiertag am 31. Oktober 2017 – Landtag gibt grünes Licht

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Berufstätige in Bayern dürfen sich im nächsten Jahr auf einen zusätzlichen Feiertag freuen: Der Landtag beschloss einstimmig, den 31. Oktober 2017 als gesetzlicher Feiertag zu begehen. An diesem Tag jährt sich zum 500. Mal der Gedenktag der Reformation.

Der Reformationstag bzw. das Reformationsfest wird von evangelischen Christen am 31. Oktober im Gedenken an die Reformation der Kirche durch Martin Luther gefeiert. Laut Überlieferung veröffentlichte der Mönch und Theologieprofessor an diesem Tag seine berühmten 95 Thesen zu Ablass und Buße an der Tür der Schlosskirche zu Wittenberg und löste damit eine Erneuerungsbewegung in der Kirche aus.

Die Reformation war ein welthistorisches Ereignis und ein zentraler Einschnitt in der Entwicklung des Christentums“, sagte Innenstaatsminister Joachim Herrmann (CSU).

Die bayerische Geschichte sei von der christlichen Tradition beider Konfessionen maßgeblich beeinflusst. Deshalb, so Herrmann, „ist es mehr als ein symbolischer Akt, wenn wir diesen 500. Jahrestag im nächsten Jahr besonders begehen“. Dem schlossen sich alle Abgeordneten an und billigten einstimmig die dazu von der Staatsregierung eingebrachte Änderung des Feiertagsgesetzes.

Ein Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER, wonach der Reformationstag am 31. Oktober nicht nur einmalig, sondern alljährlich als gesetzlicher Feiertag begangen werden sollte, wurde hingegen von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Alexandra Hirsemann (SPD) forderte stattdessen, dem Buß- und Bettag die ihm gebührende Stellung zuzuerkennen. Dieser war 1995 als gesetzlicher Feiertag abgeschafft worden, um die Mehrbelastungen der damals neu eingeführten Pflegeversicherung gegenfinanzieren zu können. Ulrike Gote (Bündnis 90/Die Grünen) sprach diesbezüglich von einer „politischen Fehlentscheidung“, die in Bayern zu einem starken Übergewicht insbesondere von katholischen Feiertagen geführt habe. Sie empfahl, die aktuelle Änderung des Feiertagsgesetzes auch zum Anlass zu nehmen, um insgesamt den Kanon an Feiertagen im Hinblick auf heutige Vorstellungen und Bedürfnisse zu überprüfen.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus dem Plenum v. 16.03.2016 (von Katja Helmö)

Redaktioneller Hinweis: Zum Gesetzentwurf: hier. Zum Gesetzgebungsverfahren und zu den Stellungnahmen rund um die Gesetzesänderung: hier. Zu weiteren Änderungen des Feiertagsgesetzes vgl. hier.