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StMGP: Junge Ärzte braucht das Land – Zahl der geförderten Niederlassungen auf 226 gestiegen

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Bayerns Programm zum Erhalt einer möglichst wohnortnahen medizinischen Versorgung auf dem Land stößt weiter auf großen Zuspruch. Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml betonte anlässlich des Tags der Bayerischen Fachärzte am Mittwoch in München:

Die Zahl der geförderten Arzt-Niederlassungen ist mittlerweile auf insgesamt 226 gestiegen. Seit Dezember vergangenen Jahres unterstützen wir im Rahmen des Programms auch alle Arztgruppen der allgemeinen, fachärztlichen Versorgung.“

Huml fügte hinzu: „Außerdem bekommen derzeit 103 Medizinstudenten, die im ländlichen Raum arbeiten wollen, ein Stipendium. Das ist ein wichtiges Signal!“

Die Ministerin erläuterte: „Wir haben in den nächsten Jahren einen erhöhten Nachwuchsbedarf, und zwar nicht nur bei den Hausärzten, sondern in zunehmendem Maße auch bei den Fachärzten. Deshalb müssen wir frühzeitig das Interesse der jungen Menschen wecken. Junge Ärzte braucht das Land – und zwar überall in Bayern. Das gilt sowohl im niedergelassenen Bereich und in den Krankenhäusern als auch im Öffentlichen Gesundheitsdienst.“

Im Rahmen des Programms unterstützt das Bayerische Gesundheitsministerium unter anderem die Niederlassung von Hausärzten, Fachärzten der allgemeinen fachärztlichen Versorgung sowie von Kinder- und Jugendpsychiatern mit bis zu 60.000 Euro. Voraussetzung dafür ist insbesondere, dass sich die Mediziner in Gemeinden mit nicht mehr als 20.000 Einwohnern niederlassen. Bei Kinder- und Jugendpsychiatern liegt die Grenze bei 40.000 Einwohnern. Von den geförderten Niederlassungen entfallen bislang 192 auf Hausärzte sowie 34 auf Fachärzte und Psychotherapeuten.

Für die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung im Freistaat ist zwar die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) zuständig. Um gerade in ländlichen Regionen ausreichend Praxisnachfolger zu gewinnen, hat das Bayerische Gesundheitsministerium aber das eigene Förderprogramm aufgelegt. Im Doppelhaushalt 2015/2016 stehen dafür insgesamt 11,7 Millionen Euro zur Verfügung.

StMGP, Pressemitteilung v. 16.03.2016