Gesetzgebung

Staatskanzlei: Zum Bundesrat am 18. März 2016

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Bundesratsminister Dr. Marcel Huber: „2016 muss die Wende in der Flüchtlingspolitik bringen, Flüchtlingsströme dauerhaft und signifikant zurückführen, Wirtschaftsflüchtlinge haben hier keine Perspektive / Maßgebliche Impulse zum Bau preiswerter Mietwohnungen nötig / Girokonto für Jedermann bedeutet gesellschaftliche Teilhabe “

Zur Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten (TOP 14)

Die Staatsregierung unterstützt nachdrücklich den Gesetzentwurf zur Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten.

Bayerns Bundesratsminister Dr. Marcel Huber: „Das Jahr 2016 muss die Wende in der Flüchtlingspolitik bringen. Zwar ist derzeit die Lage an den deutschen Grenzen entspannt. Die Flüchtlingsströme dürfen jedoch nicht wieder ansteigen und müssen dauerhaft und signifikant zurückgeführt werden. Dazu gehört, Wirtschaftsflüchtlingen unmissverständlich klar zu machen: Wer ohne Asylgrund zu uns kommt, hat hier keine Perspektive und wird wieder zurückgeschickt. Mit der Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten senden wir ganz deutliche Signale in Richtung der Maghreb-Staaten: Versuche, in Deutschland als Asylbewerber anerkannt zu werden, haben in aller Regel keine Aussicht auf Erfolg.“

Eine grenzenlose und regellose Zuwanderung überfordert Verwaltungen und Haushalte von Staat und Kommunen bei der inneren Sicherheit, der Unterbringung und Versorgung der Menschen sowie bei der Integration derer, die ein Bleiberecht haben.

Huber: „Die Menschen sind tief besorgt und verunsichert. Wir haben eine humanitäre Verantwortung gegenüber den Flüchtlingen. Wir haben eine europäische Verantwortung, aber wir haben auch eine nationale Verantwortung. Die Bürgerinnen und Bürger brauchen ein klares Signal, dass wir die Zahl der Flüchtlinge begrenzen, um die Menschen mit Schutzbedarf gut integrieren zu können. Wir setzen uns deshalb klar für die Festlegung einer Obergrenze ein.“

Huber betonte, dass der starke Rückgang der Asylbewerberzahlen aus dem Westbalkan deutlich mache, dass die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat Wirkung zeige:

Der Erfolg gibt uns Recht: Die Flüchtlinge aus dem Westbalkan machen heute nur noch 2% der Schutzsuchenden aus. In der Spitze waren es früher bis zu 40%.“

Bayerns Bundesratsminister begrüßte in diesem Zusammenhang ausdrücklich das Ergebnis der Gespräche von Bundesinnenminister de Maizière in den drei Maghreb-Staaten, die ihre in Deutschland als Asylbewerber abgelehnten Staatsbürger wieder zurücknehmen wollen:

Die Bundesregierung muss nun dafür sorgen, dass das auf politischer Ebene erzielte Einvernehmen schnellstmöglich mit den erforderlichen administrativen Absprachen unterfüttert wird.“

Die Staatsregierung hatte sich Ende Januar in einer Bundesratsinitiative zudem dafür eingesetzt, die Einstufung weiterer Staaten wie Armenien, Bangladesch, Benin, Gambia, Georgien, Indien, Mali, Mongolei, Nigeria, Republik Moldau und die Ukraine als sichere Herkunftsstaaten zu prüfen. Bürger dieser Länder beantragen häufig in Deutschland Asyl, ihre Anerkennungsquote ist aber sehr gering. Viele europäische Länder haben die Liste der sicheren Herkunftsländer bereits um einige dieser Staaten erweitert.

Zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (TOP 13)

Bundesratsminister Huber: „Bezahlbarer Wohnraum wird für Geringverdiener zunehmend zur Existenzfrage. Seit Jahren ist die Wohnungslage gerade in den Ballungsräumen äußerst angespannt. Vor allem Familien mit Kindern und Menschen mit niedrigen Einkommen haben es dort immer schwerer, angemessene und bezahlbare Wohnungen zu finden. Der Mangel an günstigem Wohnraum hat sich durch die Zuwanderung noch zugespitzt. Die aktuelle Wohnungsbautätigkeit erreicht bei weitem nicht die erforderliche Größenordnung. Wir brauchen also maßgebliche Impulse zum Bau preiswerter Mietwohnungen.“

Bayern unterstützt deshalb das Vorhaben der Bundesregierung, zumindest für die nächsten drei Jahre steuerliche Anreize für Investitionen in den preiswerten Mietwohnungsneubau zu schaffen.

Die Staatsregierung will allerdings noch weiter gehen.

Die Politik muss die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum nicht nur kurzfristig, sondern auf längere Sicht anschieben. Dabei müssen wir nicht nur die Ballungsräume, sondern auch den ländlichen Raum in den Blick nehmen“, betonte der Minister.

Bedingt durch die vorgesehene Beschränkung der Förderung auf Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt profitiert dieser nicht von der Sonderabschreibung.

Huber: „Die Staatsregierung unternimmt alles, um flächendeckend den Wohnungsbau dauerhaft zu verbessern. Mit dem Wohnungspakt Bayern sollen bis 2019 mit verschiedenen Programmen insgesamt 28.000 neue staatlich finanzierte oder geförderte Mietwohnungen entstehen. Von den neuen Förderprogrammen können ausdrücklich alle bedürftigen Bevölkerungsgruppen profitieren, auch anerkannte Flüchtlinge.“

Zum Basiskonto (TOP 2)

Staatsminister Huber begrüßte die Einführung eines gesetzlichen Anspruchs auf ein Zahlungskonto mit Basisfunktionen:

Ein Konto bedeutet gesellschaftliche Teilhabe. Wer heute nicht über ein Bankkonto verfügt, ist faktisch vom wirtschaftlichen Leben ausgeschlossen. Es ist deshalb richtig, dass wir jetzt ein Girokonto für Jedermann einführen.“

So hängen Miet- oder Arbeitsverträge regelmäßig von der Angabe einer Bankverbindung ab. Jeder Verbraucher einschließlich Bürger aus anderen EU-Mitgliedstaaten, Wohnsitzlose, Asylsuchende und Geduldete hat deshalb künftig ein Recht auf ein Basiskonto.

Das Gesetz soll zudem die Transparenz bei den Kontogebühren verbessern. Banken müssen Verbraucher künftig zu jedem Zeitpunkt über die Entgelte informieren, die für die Kontoführung anfallen. Kontoinhabern soll außerdem der Wechsel zu einem anderen Institut erleichtert werden.

Das Gesetz ist ein Fortschritt in Sachen Verbraucherschutz. Es muss jetzt umgehend in Kraft treten.“

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 17.03.2016

Redaktionelle Hinweise

Das Gesetz zur Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten ist teil des sog. Asylpakts II, dem darüber hinaus noch das gestern (16.03.2016) verkündete Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren v. 11.03.2016 zugehört (BGBl I, S. 390). Da der Aspekt der „sicheren Herkunftsstaaten“ bei der Bewältigung der Flüchtlingsströme immer wieder eine Rolle spielt, anbei einige grundsätzliche Ausführungen hierzu (ursprünglich verfasst für den Newsletter zum Asylrecht der Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm – vielen Dank dem Verlag, den Ausschnitt hier in redigierter Form veröffentlichen zu können).

Aspekt „sichere Herkunftsstaaten“

Die „sicheren Herkunftsstaaten“ i.S.v. Art. 16a Abs. 3 GG sind in Anlage 2 zu § 29a AsylG benannt. Der Asylantrag eines Ausländers aus einem sicheren Herkunftsstaat ist als offensichtlich unbegründet abzulehnen, es sei denn, er kann glaubhaft machen, dass ihm entgegen der gesetzlichen Regelvermutung Verfolgung droht.

Es kommt also auch in diesen Fällen zu einem individuellen Asylverfahren mit Anhörung. Die Regelung der sicheren Herkunftsländer wirkt sich jedoch deutlich beschleunigend aus, da in vielen Fällen der Sachvortrag zur Widerlegung der Regelvermutung nicht ausreichend ist und dadurch zeitaufwändige Beweiserhebungen und Sachverhaltsaufklärungen durch das BAMF entfallen. Zudem sind bei Asylanträgen, die als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurden, die Anfechtungsfristen verkürzt (Ausreisefrist eine Woche, § 36 Abs. 1 AsylG; Klageerhebung binnen einer Woche, § 74 Abs. 1 AsylG; keine aufschiebende Wirkung der Klage, § 75 Abs. 1 AsylG; Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO ebenfalls binnen einer Woche nach Bekanntgabe der Entscheidung zu stellen, § 36 Abs. 3 Satz 1 AsylG; das Gericht soll grundsätzlich innerhalb einer Woche über den Antrag entscheiden, § 36 Abs. 3 Satz 5 AsylG). 

Mit dem Gesetz vom 31.10.2014 zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer (BGBl. I S. 1649) wurden Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufgenommen.

Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) wurde auch die Einstufung von Albanien, Kosovo und Montenegro als sichere Herkunftsstaaten beschlossen. Zuvor war eine entsprechende Initiative des Freistaats im Bundesrat noch gescheitert (auf der 932. Sitzung am 27.03.2015 wurde beschlossen, den entsprechenden Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten nicht beim Bundestag einzubringen).

Im Zuge des Asylpakets II sollen nunmehr auch die Demokratischen Volksrepublik Algerien, das Königreich Marokko und die Tunesischen Republik in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufgenommen werden.

Unterdessen hat der Freistaat Bayern Mitte Januar 2016 die nächste Bundesratsinitiative beschlossen und im Rahmen eines Entschließungsantrags beantragt zu prüfen, ob auch Armenien, Algerien, Bangladesch, Benin, Gambia, Georgien, Indien, Mali, Mongolei, Nigeria, Republik Moldau, Ukraine, Marokko und Tunesien in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufzunehmen seien. Der Antrag wurde auf der 941. Sitzung am 29.01.2016 dem Innenausschuss zugewiesen, wo er sich noch zur Beratung befindet.

Auch auf europäischer Ebene wird im Zuge der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems an einer Liste sicherer Herkunftsstaaten gearbeitet. Bisher sieht die Asylverfahrens-Richtlinie (RL 2013/32/EU) lediglich Vorgaben für die nach nationalem Recht zu treffende Einstufung als „sicherer Herkunftsstaat“ vor.

Ass. iur. Klaus Kohnen