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BVerwG: Transparenzgebot bei der Auswahlentscheidung für die Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten

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Sachgebiet: Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht (Recht der Verkehrswirtschaft und Verkehrsrecht) / BVerwG 3 B 16.15 – Beschluss vom 18.03.2016 / Leitsatzentscheidung

Leitsatz:

Es verstößt gegen das bei der Auswahlentscheidung für die Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten zu beachtende Transparenzgebot, wenn für die Auswahlentscheidung maßgebliche Unterkriterien erst nach der Öffnung der Bewerbungsunterlagen festgelegt und gewichtet werden.