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HRK: Mobilitätshindernisse für internationale Wissenschaftler in Deutschland bröckeln

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Für die Beseitigung von Hindernissen für Gewinnung und Einreise ausländischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler hat sich die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) in den letzten zehn Jahren intensiv eingesetzt. In diesen Tagen nun läuft das fünfjährige HRK-Projekt „Förderung der Wissenschaftlermobilität im Europäischen Hochschulraum“ aus, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert wurde.

Beim Abbau von Mobilitätshindernissen führt allein beharrliche Arbeit zu Fortschritten“, zog nun HRK-Präsident Prof. Dr. Horst Hippler eine positive Bilanz des Projekts.

„Nur so kann ein forschungs- und innovationsabhängiges Land wie Deutschland für Spitzenkräfte aus dem Ausland attraktiv werden.“

Den Startimpuls für die Aktivitäten gab die Unterzeichnung der „Europäischen Charta für Forscher und der Kodex für die Einstellung von Forschern“, einer Empfehlung der EU-Kommission, durch die HRK im Jahre 2005.

Die HRK hat zu einer Fülle von aufenthalts- und sozialversicherungsrechtlichen Hindernissen im Rahmen von Tagungen und Workshops Lösungen erarbeitet. Partner waren bezüglich des Aufenthaltsrechts die Ausländerbehörden und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie das Bundesinnenministerium und das Auswärtige Amt. Die Hochschulen wurden mit Fachinformationen zum Aufenthaltsrecht versorgt. Alterssicherungsfragen wurden in kontinuierlichem Dialog mit der VBL (Versorgungsanstalt von Bund und Ländern) und der Deutschen Rentenversicherung diskutiert. So konnten Verbesserungen erreicht werden wie etwa das vom BMBF finanzierte Informationsportal für international mobile Forscher, „findyourpension“, das von der VBL betrieben wird.

HRK-Präsident Hippler: „Mit Hilfe der Projektunterstützung des BMBF konnten über einen längeren Zeitraum sehr dicke Bretter gebohrt werden. In Fragen des Aufenthaltsrechts für hochqualifizierte Wissenschaftler aus Nicht-EU-Staaten etwa wurden in vielen kleinen Schritten Verbesserungen erzielt. Das deutsche Aufenthaltsrecht für ausländische Wissenschaftler ist heute das wohl liberalste in Europa. Wissenschaftler, die früher bei einem längeren Forschungsaufenthalt in Deutschland mit Einbußen bei der Altersversorgung rechnen mussten, finden nun bessere rechtliche Bedingungen vor und werden auch besser beraten. Ein junger Top-Nachwuchswissenschaftler aus Südafrika etwa, der eine über dreijährige Promotionsphase als wissenschaftlicher Mitarbeiter in Deutschland verbringt, wird in Zukunft keinerlei ihm zustehende Ansprüche aus der Altersversorgung verlieren.“

Dafür sorgt das Ende 2015 vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie im Bereich der Betriebsrenten, das jetzt vom BMAS umgesetzt wird.

Das deutsche Wissenschaftssystem und unser Innovationssystem wird von diesen klugen Köpfen profitieren“, sagte Hippler.

[Vgl. zur Willkommenskultur auch die Pressemitteilung zur MIND-Studie]

HRK, Pressemitteilung v. 23.03.2016