Sachgebiet: Verkehrsrecht / BayVGH 11 CS 16.260 – Beschluss v. 24.03.2016 / Leitsatzentscheidung
Leitsatz:
- Werden die Bedenken gegen die Fahreignung eines Fahrerlaubnisinhabers, die zu Recht zur Anordnung der Beibringung eines ärztlichen oder medizinisch-psychologischen Gutachtens geführt haben, auch ohne die Vorlage des geforderten Gutachtens in sonstiger Weise vollständig und – auch für den (medizinisch und psychologisch nicht geschulten) Laien nachvollziehbar – eindeutig ausgeräumt, ist die Gutachtensbeibringungsanordnung aufzuheben, weil es dann einer medizinischen und/oder psychologischen Untersuchung und der Vorlage eines Fahreignungsgutachtens nicht mehr bedarf.
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