Gesetzgebung

EU-Kommission: Neues Tiergesundheitsgesetz angenommen

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Das EU-Recht zur Tiergesundheit wird einfacher und klarer.

Das Europäische Parlament und der Rat der EU-Staaten haben sich auf ein neues EU-Tiergesundheitsgesetz geeinigt, das die Europäische Kommission im Mai 2013 vorgeschlagen hatte. Über zwei weitere Vorschläge der Europäischen Kommission zu Tierarzneien und Arzneifuttermitteln beraten die beiden europäischen Gesetzgeber derzeit noch. Ziel aller dieser Rechtsakte ist es, die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere zu verbessern und die Antibiotikaresistenz in der EU zu bekämpfen.

EU-Kommissar Vytenis Andriukaitis, zuständig für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, sagte heute (Donnerstag):

Ich begrüße die Zustimmung des Europäischen Parlamentes und des Rates zum Tiergesundheitsgesetz auf Basis des Kommissionsvorschlags. Das neue Gesetz, das am 20. April in Kraft tritt, macht den Weg frei für ein effizienteres System zum Umgang mit Tierkrankheiten. Tierseuchen wie die Maul- und Klauenseuche oder die Blauzungenkrankheit können vernichtende Auswirkungen auf unseren Tierbestand haben. Andere, wie die Vogelgrippe oder neu aufkommenden Krankheiten, können potentiell auch die menschliche Gesundheit gefährden. Das neue Gesetz bietet einen einfachen und umfassenden Rechtsrahmen und ersetzt die große Zahl von komplizierten Regeln, die sich über die Jahre angesammelt haben.“

Nach Inkrafttreten am 20. April beginnt eine fünfjährige Übergangszeit, bis die neuen Regeln zur Anwendung kommen. Das derzeitige Tiergesundheitsrecht der EU – rund 400 Einzelakte – ist komplex und unübersichtlich. Unter dem neuen Gesetz werden die Überwachung von Tierseuchen besser koordiniert werden, und die verschiedenen Akteure – nationale Behörden, Landwirte, Händler, Tierärzte – können wirksamer zusammenarbeiten.

Hier finden Sie umfassende Informationen zum neuen Tiergesundheitsgesetz, eine Zusammenfassung hier (PDF).

Mehr Informationen zu den beiden Vorschlägen zu Tierarzneimitteln und Arzneifuttermitteln, die derzeit noch beraten werden, finden Sie hier.

EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung v. 31.03.2016