Gesetzgebung

StMAS: Bayerisches Integrationsgesetz – Sozialministerin Müller: „Fördern und Fordern – das ist und bleibt unser Anspruch!“

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Bayern bietet Asylsuchenden ein sicheres Umfeld, ein Leben ohne Furcht vor Bomben, Folter und Verfolgung. Dieses Leben in einem friedlichen Miteinander wird ermöglicht durch eine gemeinsame Wertevorstellung und eine gemeinsame Sprache.

Bayerns Sozialministerin Emilia Müller: „Deshalb verlangen wir von Menschen, die dauerhaft hier bei uns in Bayern bleiben wollen, dass sie sich in unsere Gesellschaft integrieren, unsere Sprache und unsere Werte aneignen. Und wir werden es nicht tolerieren, wenn die von uns geschaffenen und finanzierten Angebote nicht oder nur ungenügend wahrgenommen werden.“

Der Freistaat investiert Millionen, um die Integration von Asylberechtigten und Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive zu ermöglichen und voranzutreiben – zum Beispiel mit dem Sonderprogramm „Zusammenhalt fördern, Integration stärken“. Allein dieses Programm ist im laufenden Jahr mit mehr als 548 Millionen Euro ausgestattet – eine in Deutschland einmalige Investition in die Zukunft.

Dieses große finanzielle Engagement kann nicht als Geschenk verstanden werden, es beinhaltet auch Verpflichtungen für die Empfänger. Deshalb sieht das Bayerische Integrationsgesetz, dessen Entwurf vom Ministerrat bereits beschlossen wurde, Sanktionen für Integrationsunwillige vor. Ein Beispiel: Wer die Prinzipien unseres Zusammenlebens missachtet, muss an einem Grundkurs über unsere Rechts- und Werteordnung teilnehmen, sonst riskiert er ein Bußgeld.

Wir haben keine Geschenke zu verteilen und dürfen für unsere Bereitschaft, viel in Integrationsmaßnahmen zu investieren, eine Gegenleistung erwarten. Wir wollen beides: das Fördern und das Fordern. Denn Bayern soll bleiben, wie es ist: ein wirtschaftlich erfolgreicher, sicherer und friedlicher Freistaat“, so die Ministerin.

StMAS, Pressemitteilung v. 01.04.2016

Redaktioneller Hinweis: Zu den Meldungen im Kontext „Bayerisches Integrationsgesetz“ vgl. hier. (xxx)