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EuG: Das EuG bereitet sich auf die Ankunft neuer Mitglieder vor – Die neue Struktur (9 Kammern mit 5 Richtern) wird im September eingerichtet

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Die Verordnung zur Reform des Gerichtssystems des Gerichtshofs der Europäischen Union[1] in drei Stufen sieht vor, dass in einem ersten Schritt zwölf neue Richter des Gerichts der Europäischen Union ernannt werden und das Gericht in einem zweiten Schritt sieben weitere Richter erhält, indem ihm die Stellen des Gerichts für den öffentlichen Dienst übertragen werden. Damit erhöht sich die Zahl der Mitglieder des Gerichts der Europäischen Union zum 1. September 2016 auf 47. Im Rahmen der dritten Stufe werden 2019 weitere neun Richter ernannt.

Um die Ankunft von 19 neuen Richtern vorzubereiten, hat das Gericht eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, die den Rechtssuchenden eine gerichtliche Nachprüfung im ersten Rechtszug garantieren soll, die zügig, eingehend und kohärent ist. In struktureller Hinsicht hat sich das Gericht für ein Modell mit neun Kammern, die mit fünf Richtern besetzt sind, entschieden, die jeweils in zwei Spruchkörpern mit drei Richtern unter dem Vorsitz des Präsidenten der Kammer mit fünf Richtern tagen können.

Die neue Struktur wird ab September gelten. Bis dahin werden die zwölf neuen Richter übergangsweise in die gegenwärtige Struktur integriert.

Die neue Struktur des Gerichts

  • wird, da sie hinreichend gestrafft ist, die Kohärenz des Systems wahren, indem der Spruchkörper mit drei Richtern der Regelspruchkörper bleibt;
  • wird die Verweisung der Rechtssachen an Spruchkörper mit fünf Richtern erleichtern;
  • wird die Ersetzung von verhinderten Richtern durch Richter derselben Kammer erleichtern;
  • wird den Kammerpräsidenten eine stärkere Rolle in Bezug auf die Koordinierung und die Kohärenz der Rechtsprechung zuweisen.

Schließlich werden gemäß dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übertragung der Zuständigkeit für die Entscheidung im ersten Rechtszug über die Rechtsstreitigkeiten zwischen der Union und ihren Bediensteten auf das Gericht der Europäischen Union (der derzeit vom Gesetzgeber geprüft wird) ab dem 1. September 2016 alle Streitsachen des öffentlichen Dienstes, die vom Gericht für den öffentlichen Dienst auf das Gericht der Europäischen Union übertragen werden, in dem Stadium weiterbearbeitet, in dem sie sich zu diesem Zeitpunkt befinden, und können Gegenstand eines beim Gerichtshof einzulegenden Rechtsmittels sein. Vorschläge zur Änderung der Verfahrensordnung des Gerichts, die diesem einen geeigneten verfahrensrechtlichen Rahmen zur Behandlung von Rechtsstreitigkeiten zwischen der Europäischen Union und ihren Beamten und sonstigen Bediensteten im ersten Rechtszug geben sollen, werden in Kürze dem Rat der Europäischen Union zur Billigung vorgelegt.

EuG, Pressemitteilung v. 04.04.2016

Redaktioneller Hinweis: Zu weiteren Meldungen im Kontext „Reform des Gerichtssystems der EU“ vgl. hier.

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[1] Verordnung (EU, Euratom) 2015/2422 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union (ABl. L 341, S. 14).