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StMWi: Hauptsitz des Landesamts für Maß und Gewicht kommt nach Bad Reichenhall

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Bayerns Wirtschaftsministerin Aigner eröffnet Aufbaueinheit des Landesamts für Maß und Gewicht und verkündet Standortentscheidung für Hauptsitz

Bayerns Wirtschaftsministerin Ilse Aigner hat heute die neu geschaffene Aufbaueinheit des Landesamts für Maß und Gewicht (LMG) in Räumen des Kurgastzentrums in Bad Reichenhall eröffnet. Gleichzeitig wurde auch die Standortentscheidung für den Hauptsitz des LMG bekannt gegeben.

Aigner: „Der neue Hauptsitz des Landesamts für Maß und Gewicht kommt nach Bad Reichenhall. Damit stärken wir den Landkreis Berchtesgadener Land insgesamt. In den nächsten Jahren werden 50 hoch qualifizierte Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst von München verlagert. Bereits jetzt wird die Behördenverlagerung konkret: bis zu 20 Arbeitsplätze werden in der Aufbaueinheit schrittweise eingerichtet.“

Aigner weiter: „Die Ansiedlung des Landesamts für Maß und Gewicht ist eine strukturpolitische Maßnahme zur Stärkung der Region. Die Familien der hier Beschäftigten bringen dem Standort mehr beschäftigungspolitische Stabilität, mehr Kaufkraft und mehr Wachstumschancen. Außerdem werden die vielen dienstlichen Kontakte des Landesamts zahlreiche Übernachtungsgäste hierher führen.“

Kernaufgabe des LMG ist die Sicherstellung einheitlicher Messungen in ganz Bayern durch in der Regel jährliche Überprüfung der von bayerischen Eichbeamten an ihren aktuell 13 Dienststellen verwendeten Messmittel. Über seinen Hauptsitz hält das Landesamt für Maß und Gewicht auch engen Kontakt mit den anderen Landeseichbehörden in ganz Deutschland, mit der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt in Braunschweig (PTB) und dem für das nationale Eichrecht zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Zudem betreibt das Landesamt auf Basis eines Abkommens aller Länder seit über 60 Jahren die Deutsche Akademie für Metrologie (DAM), an der sämtliche Eichbediensteten (Ingenieure und Techniker) für ganz Deutschland ausgebildet werden.

StMWi, Pressemitteilung v. 04.04.2016