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BVerwG: Zur Berechnung der Ersatzzahlung für die Flächenbereitstellung bei nicht durchführbaren Ausgleichsmaßnahmen nach Waldumwandlung

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Sachgebiet: Recht der Land- und Forstwirtschaft / BVerwG 3 B 22.15 – Beschluss vom 11.04.2016 / Leitsatzentscheidung

Leitsatz:

Die Ersatzzahlung für nicht durchführbare Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Waldumwandlung kann gemäß § 15 Abs. 6 Satz 2 BNatSchG eine Wertminderung der Ausgleichsfläche berücksichtigen, die sich aus der Differenz der fiktiven Bodenverkehrswerte vor Erwerb der Fläche und nach Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen bemisst.