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VG München: Keine Notwendigkeit einer erneuten Beteiligung der Gemeinde bei nur unwesentlicher Änderung der Baupläne

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Sachgebiet: Bau- und Bodenrecht / VG München M 1 K 15.3512 – Urteil v. 12.04.2016 / Leitsatzentscheidung

Leitsatz:

1. Im Falle einer nur unwesentlichen Änderung der Baupläne, die keinen der Verweigerung des Einvernehmens zugrunde liegenden Umstand betrifft, bedarf es nicht der erneuten Beteiligung einer Gemeinde am Baugenehmigungsverfahren.

Redaktioneller Hinweis: Leitsätze werden so übernommen, wie sie zum Redaktionsschluss in der Datenbank Bayern.Recht ausgewiesen wurden (ggfls. auch mit Unstimmigkeiten, z.B. in der Nummerierung der Leitsätze).