Sachgebiet: Bau- und Bodenrecht / VG München M 1 K 15.3512 – Urteil v. 12.04.2016 / Leitsatzentscheidung
Leitsatz:
1. Im Falle einer nur unwesentlichen Änderung der Baupläne, die keinen der Verweigerung des Einvernehmens zugrunde liegenden Umstand betrifft, bedarf es nicht der erneuten Beteiligung einer Gemeinde am Baugenehmigungsverfahren.
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