Gesetzgebung

EU-Kommission: „Beitritt der EU zur Menschenrechtskonvention ist Priorität“ – Juncker beim Europarat

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EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat heute vor dem Europarat in Straßburg die gemeinsame Zusammenarbeit bei der Bewältigung der aktuellen Herausforderungen in Europa hervorgehoben. In einer Rede vor der Parlamentarischen Versammlung des Europarates sagte Juncker, der  Beitritt der EU zur Menschenrechtskonvention sei eine politische Priorität seiner Kommission:

Die Europäische Union ist verpflichtet, der Europäischen Menschenrechtskonvention beizutreten – eine Verpflichtung, die in unseren EU-Verträgen festgelegt ist. Lassen Sie mich klar und deutlich sagen: Dieser Beitritt, der Beitritt zur Konvention ist eine politische Priorität – für die von mir geführte Kommission und für mich persönlich. Wir arbeiten an einer Lösung und wir werden nicht eher ruhen, bis wir eine Lösung gefunden haben.“

Die Europäische Menschenrechtskonvention und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte garantieren Freiheit und Würde jedes einzelnen Bürgers in den 47 europäischen Ländern. Regierungen können sich nicht einfach aussuchen, welche Urteile ihnen passen und welche Urteile ihnen nicht passen, sagte Juncker.

Unsere Institutionen sind nur so stark wie der Respekt, den wir ihnen zollen und unsere Gesetze sind nur so stark wie unser Wille, sie umzusetzen. In schwierigen Zeiten müssen wir deshalb doppelt so hart daran arbeiten, sie aufrechtzuerhalten. Unsere Freiheit und unsere Würde müssen uns das wert sein. Als ich 2006 meinen Bericht über die Beziehungen zwischen dem Europarat und der Europäischen Union vorgelegt habe, war schon erkennbar, dass das europäische Projekt an manchen Ecken und Kanten ausfranzte. Es gab Frust und es gab Enttäuschung, auch schon 2006. Und dies hat sich nicht wesentlich geändert – eher wohl im Gegenteil“, so Juncker.

Juncker: „Ich bleibe Optimist, weil ich die Kraft unserer Institutionen kenne“

Aber ich bin und bleibe Optimist, weil ich die Kraft unserer Institutionen und die Kraft des europäischen Gedankens kenne. Der Europarat und die Europäische Union sind Partner: Unser Fundament ist das gleiche, unsere Ideale sind dieselben. Unsere Mittel mögen nicht immer identisch sein, aber wir ergänzen einander immer.

Vor allem in Zeiten der Unsicherheit müssen wir das nutzen und unseren Gesellschaften Stabilität, Richtung und Orientierung bieten. Dabei ist unsere Partnerschaft umso wichtiger, weil wir das bewahren und verteidigen, was uns zu Europäern macht.“

Weitere Informationen:
Wortlaut der Rede von Präsident Juncker beim Europarat

EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Mitteilung v. 19.04.2016

Redaktionelle Hinweise

Der EuGH hatte durch sein am 18. Dezember 2014 veröffentlichtes Gutachten 2/13 die Bemühungen der Union um einen Beitritt zur EMRK (vorerst) zunichte gemacht, indem der Gerichtshof das ausverhandelte Beitrittsabkommen mit den primärrechtlichen Beitrittsvoraussetzungen und dabei insbesondere mit der Autonomie der Unionsrechtsordnung für unvereinbar erklärt hat.

Daniel Engel hat die einzelnen Gründe des EuGH dargestellt und einen differenzierten Blick auf die Entscheidungsgründe des EuGH geworfen:

  • Teil I des Beitrags thematisiert die Bedenken des EuGH, die die Modalitäten des Beitrittsabkommens selbst betreffen.
  • Teil II des Beitrags befasst sich mit den Aspekten außerhalb des Beikommens – es sind vor allem diese Gründe, die einen Beitritt mittel- bzw. langfristig verhindern und die nach Auffassung des Autors auf wenig Verständnis stoßen.

Vgl. auch:

Alle Meldungen und Beiträge im Kontext „Beitritt der EU zur EMRK“ auf einen Blick: vgl. hier.