Gesetzgebung

Behindertenbeauftragte: Teilhabe von behinderten Menschen ist Menschenrecht – Bundesteilhabegesetz jetzt zügig auf den Weg bringen!

©pixelkorn - stock.adobe.com

Irmgard Badura, die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, fordert die Politik auf, endlich mit einem starken Bundesteilhabegesetz bundesweite Rahmenbedingungen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu schaffen:

Vom Treffen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder am Freitag, dem 22. April, erwarte ich mir ein klares Signal für das Bundesteilhabegesetz.“

Gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen vom Bund und den anderen Ländern appelliert Badura an die Bundesregierung sowie an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder, den Entwurf für ein gutes und teilhabeorientiertes Bundesteilhabegesetz zügig auf den Weg zu bringen.

Die Menschen mit Behinderungen und ihre Familien warten seit vielen Jahren auf dieses Gesetz. Es ist an der Zeit, dass die Bundesregierung sich nun endlich an die Umsetzung macht.

Wir fordern, den Weg frei zu machen:

  • für mehr Selbstbestimmung und mehr Teilhabe in allen Bereichen des Lebens von Menschen mit Behinderungen, damit sie dieselben Chancen auf Arbeit und Bildung haben und umfassend teilhaben können am Leben in unserer Gesellschaft,
  • für die Abschaffung der Einkommens- und Vermögensanrechnung bei Teilhabeleistungen und bei der Hilfe zur Pflege. Damit Menschen mit Behinderungen und ihre Familien nicht länger finanziell dafür gestraft werden, dass sie erhöhten Unterstützungsbedarf haben,
  • für ein Verfahrensrecht, das für eine schnelle Klärung der Zuständigkeiten sorgt und für Teilhabeleistungen wie aus einer Hand. Damit Menschen mit Behinderungen unabhängig von ihrem Wohnort und dem Leistungsträger die Teilhabeleistungen in gleichem Umfang, unbürokratisch, zügig und verlässlich erhalten sowie
  • für unabhängige Beratung von Menschen mit Behinderungen für Menschen mit Behinderungen. Damit Augenhöhe zwischen den Menschen mit Behinderungen und den Leistungserbringern und Leistungsträgern hergestellt wird.“

Die Beauftragte der bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, Pressemitteilung v. 20.04.2016