Gesetzgebung

EU-Kommission: EU-Sicherheitsagenda – „Fehlendes Gemeinschaftsdenken macht uns angreifbar“

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Die EU-Kommission hat heute (Mittwoch) Bilanz zur Umsetzung der Europäischen Sicherheitsagenda gezogen. Trotz großer Fortschritte muss sich nach Auffassung der Kommission einiges ändern, insbesondere auf Ebene der Mitgliedstaaten und ihrer Strafverfolgungsbehörden, die eng mit den EU-Agenturen zusammenarbeiten müssen. EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos, zuständig für Migration, Inneres und Bürgerschaft, betonte:

Die innere Sicherheit eines Mitgliedstaats ist die innere Sicherheit aller Mitgliedstaaten. Fehlendes Gemeinschaftsdenken macht uns angreifbar. Terroristen und Straftäter nutzen dies eiskalt aus, wie die jüngsten Terroranschläge in mehreren Mitgliedstaaten gezeigt haben. Wir müssen das Gemeinwohl über Einzelinteressen stellen und unsere Zusagen in die Tat umsetzen, um eine echte EU-Sicherheitsunion zu erreichen.“

Der Erste Vizepräsident Frans Timmermans sagte:

Terrorismus kennt keine Grenzen. Die Zuständigkeit für die innere Sicherheit liegt bei den nationalen Behörden. Diese müssen allerdings nahtlos zusammenarbeiten können, um Terrorismus zu verhindern und Täter aufzuspüren. Den geeigneten Rahmen und die Instrumente dafür kann und muss die EU bereitstellen, der entscheidende Unterschied wird jedoch sein, wie die Mitgliedstaaten diese Instrumente nutzen. Die Strafverfolgungsbehörden in all unseren Mitgliedstaaten sollten sowohl europäisch denken als auch europäisch handeln, da die innere Sicherheit eine gemeinsame Verantwortung ist.“

Die Europäische Kommission hat am 28. April 2015 die Europäische Sicherheitsagenda angenommen, in der die wichtigsten Maßnahmen zur Gewährleistung einer schlagkräftigen Antwort der EU auf Terrorismus und Sicherheitsbedrohungen in der Europäischen Union im Zeitraum 2015-2020 dargelegt werden. Seit Annahme der Agenda sind große Fortschritte bei ihrer Umsetzung gemacht worden.

Die jüngsten Terroranschläge in Brüssel haben gezeigt, dass die Umsetzung der konkreten Maßnahmen aus der Agenda beschleunigt werden müssen. Nach den Anschlägen in Brüssel bekundeten das Europäische Parlament, die EU-Minister für Justiz und Inneres und die Kommission ihre Entschlossenheit, die Umsetzung der geplanten Maßnahmen voranzutreiben und die Bekämpfung des Terrorismus zu verschärfen.

Die heute angenommene Mitteilung zieht ein Jahr nach Vorlage der Agenda eine Bilanz der Fortschritte bei der Umsetzung im Hinblick auf den Beitrag der EU zu den nationalen Terrorismusbekämpfungsmaßnahmen.

Zu den wichtigsten von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen gehören:

  • Gegen die Bedrohung durch zurückkehrende terroristische Kämpfer vorgehen: Die nationalen Behörden müssen über die Ein- und Ausreisebewegungen ausländischer terroristischer Kämpfer umfassend informiert sein und diese Informationen sowohl untereinander als auch mit den EU-Agenturen über das Schengener Informationssystem und das Zentrum zur Terrorismusbekämpfung von Europol austauschen.
  • Radikalisierung verhindern und bekämpfen: Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass bereits radikalisierte Personen an Deradikalisierungsprogrammen teilnehmen und von der Verbreitung von terroristischer Propaganda und Hassreden abgehalten werden und dass Informationen über Personen mit hohem Radikalisierungsrisiko proaktiv ausgetauscht werden.
  • Terroristen und ihre Unterstützer bestrafen: Das Europäische Parlament und der Rat sollten rasch eine Einigung über den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung erzielen, damit Vergehen mit terroristischem Hintergrund wie Reisen zu terroristischen Zwecken und die Unterbringung, der Transport, oder die materielle Unterstützung von Terroristen stärker unter Strafe gestellt werden können.
  • Den Informationsaustausch verbessern: Das Europäische Parlament und der Rat sollten rasch die geänderte Europol-Verordnung verabschieden und die von der Kommission vorgelegten Gesetzgebungsvorschläge zur Verbesserung des Informationsaustausches und der Interoperabilität von Datenbanken und Informationssystemen annehmen, beispielsweise die Ausweitung des Europäischen Strafregisterinformationssystems ECRIS auf Nicht-EU-Bürger.
  • Stärkung des Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung: Die Kommission wird Initiativen vorschlagen, mit denen das Zentrum zu einer stärkeren Struktur mit der Kapazität zur gemeinsamen operativen Planung, Bedrohungsanalyse und koordinierten Strafverfolgung ausgebaut werden soll.
  • Terroristen den Zugang zu Feuerwaffen und Sprengstoffen verwehren: Die Mitgliedstaaten sollten dringend den Aktionsplan über Feuerwaffen und Sprengstoffe umsetzen, und das Europäische Parlament und der Rat sollten den Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen annehmen, den die Kommission am Mittwoch, 18. November 2015 vorgelegt hat.
  • Terroristen den Zugang zu Finanzmitteln verwehren: Die Kommission wird den Aktionsplan zur Intensivierung der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung umsetzen, um die Mitgliedstaaten bei der Aufdeckung und Verhinderung von Geldbewegungen und der Verschiebung anderer Vermögenswerte zu unterstützen und terroristische Vereinigungen von ihren Finanzierungsquellen abzuschneiden.
  • Die Außendimension: Die Kohärenz zwischen inneren und äußeren Maßnahmen im Sicherheitsbereich muss gestärkt werden. Gestützt auf die Arbeit des EU-Koordinators für Terrorismusbekämpfung, der Kommission und des EAD sollte die EU Anti-Terror-Partnerschaften mit den Ländern rund um das Mittelmeer in die Wege leiten.

Weitere Informationen:

EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung v. 20.04.2016