Der Bayerische Landtag hat die Änderung des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes (BayLBG) beschlossen. Zentraler Gegenstand ist die Einführung objektiver Zulassungsbeschränkungen für den Vorbereitungsdienst (neuer Art. 5a BayLBG). Darüber hinaus wurden zwei Gesetzentwürfe (Staatsregierung und SPD) zur Bekämpfung ausbeuterischer Kinderarbeit bei der Grabsteinherstellung in Erster Lesung beraten.
In Erster Lesung wurden behandelt und an den federführenden Ausschuss überwiesen:
- mit Aussprache: Gesetzentwurf der Staatsregierung – Gesetz zur Bekämpfung ausbeuterischer Kinderarbeit bei der Grabsteinherstellung, LT-Drs. 17/10903
Zum aktuellen Stand bzw. Gang des Verfahrens und zu verbundenen Meldungen (z.B. Stellungnahmen) vgl. hier bzw. hier (Vorgangsmappe des Landtags, PDF).
- mit Aussprache: Gesetzentwurf (SPD) zur Änderung des Bestattungsgesetzes – Bekämpfung ausbeuterischer Kinderarbeit bei der Grabsteinherstellung, LT-Drs. 17/10925 (Vorgangsmappe des Landtags, PDF).
In Zweiter Lesung wurde behandelt und
- nach Aussprache beschlossen: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes, LT-Drs. 17/9699. Der Landtag hat das Gesetz mit Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf beschlossen. Der federführende Ausschuss hatte in seiner Beschlussempfehlung Änderungen vorgeschlagen.
Zum aktuellen Stand bzw. Gang des Verfahrens und zu verbundenen Meldungen (z.B. Stellungnahmen) vgl. hier bzw. hier (Vorgangsmappe des Landtags, PDF).
Ass. iur. Klaus Kohnen; Foto/Abbildung: (c) ah_fotobox – Fotolia.com
Redaktioneller Hinweis
Zur Übersicht über die im Freistaat Bayern laufenden Gesetzgebungsverfahren, soweit diese voraussichtlich eine Mehrheit finden werden, vgl. den jeweils aktuellen Wochenspiegel. Dieser enthält neben den aktuellen redaktionellen (Gast-)Beiträgen auch jüngst veröffentlichte Leitsatzentscheidungen aus Bund und Freistaat.