Gesetzgebung

Landtag: Landtag verabschiedet Zulassungsbeschränkung für das Referendariat

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Lehramtsstudierende in Bayern müssen künftig mit möglichen Zugangsbeschränkungen zum Referendariat rechnen: Mit den Stimmen der CSU-Mehrheitsfraktion verabschiedete der Landtag eine entsprechende Änderung des Lehrerbildungsgesetzes. Ziel der neuen Regelung ist es, den – je nach Schulart und Fächerkombination – stark schwankenden Bewerberstrom in Zukunft besser kanalisieren zu können. Vertreter der Oppositionsfraktionen lehnen die Zulassungsbeschränkung rundweg ab und werteten die Änderung als nicht zielführend und nicht sinnvoll.

Der Abgeordnete Otto Lederer (CSU), selbst Gymnasiallehrer, verdeutlichte die großen Schwankungen bei der Anzahl der Lehramtsstudierenden und derer, die neu in den Schuldienst eingestellt werden: Demnach hatte im vergangenen Herbst der Überhang von Absolventen dazu geführt, dass nur rund 3 Prozent aller Absolventen, die sich für die Realschule beworben hatten, übernommen werden konnten. Von den Bewerbern auf der Warteliste für das Lehramt Gymnasium bei Fächerverbindungen mit Deutsch oder Englisch hatte lediglich 1 Prozent eingestellt werden können – und dies, so Lederer, obwohl in anderen Schularten ein Mangel herrsche. Ziel der neuen Regelung sei „die Sensibilisierung der jungen Menschen“, erklärte Lederer.

Sie sollten darauf aufmerksam gemacht werden, wo Chancen für Lehramtsstudenten bestehen.“

Klar sei dabei aber auch, dass eine Wartezeit von maximal drei Jahren bis zur Zulassung zum Referendariat nicht überschritten werden dürfe.

Martin Güll (SPD), Vorsitzender des Bildungsausschusses, kritisierte die Änderung als „ein Gesetz, das niemand braucht“. Wenn ein Teil der künftigen Lehrkräfte nach dem ersten Staatsexamen bis zu drei Jahre auf die Wartebank gesetzt werde, bringe das höchstens kurzfristig nach dem Referendariat weniger arbeitslose Lehrer. Da aber jeder Lehramtsstudierende ein Recht auf den Abschluss seiner Ausbildung habe, komme er eben drei Jahre später auf den Markt. Mit Blick auf notwendige Integrationsmaßnahmen, Ausbau der Ganztagsbeschulung sowie Abbau der Unterrichtsausfälle forderte er, ohnehin deutlich mehr Pädagogen einzustellen.

Ins selbe Horn stieß Prof. Dr. Michael Piazolo (FREIE WÄHLER): Im Moment schlage die Stunde, um mehr Lehrer zu bekommen und nicht diejenigen abzuschrecken, die wollten, erklärte er. Bei der Gesetzesnovelle habe die CSU-Regierungsfraktion „den gesamten Sachverstand, also Lehrerverbände, Gewerkschaften, Studierende, die Wissenschaft und nicht zuletzt die Opposition gegen sich“. Piazolo kritisierte, dass der Aufwand bei der Steuerung enorm, der Ertrag aber gering sei. Die Staatsregierung drehe mit dem Gesetz an den „falschen Stellschrauben“, erklärte auch Thomas Gehring (Bündnis 90/Die Grünen). Er forderte eine verbesserte Beratung vor und während des Studiums sowie eine Polyvalenz, also die Möglichkeit, während des Studiums und des Vorbereitungsdienstes zwischen den Lehrämtern wechseln zu können.

Jeder Hochschulabsolvent und jede Hochschulabsolventin, der oder die sich bei entsprechender Qualifikation in Bayern zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt anmeldet, wird auch künftig zugelassen werden“, machte Staatssekretär Georg Eisenreich (CSU) abschließend nochmals deutlich.

Die Gesetzesänderung, die auch in weiteren 13 Bundesländern bereits gültig sei, schaffe lediglich den rechtlichen Rahmen für eine zeitliche Steuerung des Dienstantritts von Referendaren gerade in stark überlaufenen Fächerkombinationen für bestimmte Schularten. Ziel der Staatsregierung sei es, erklärte Eisenreich, letztlich von dieser Rechtsgrundlage gar keinen Gebrauch machen zu müssen.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus dem Plenum v. 20.04.2016 (von Katja Helmö)

Redaktionelle Hinweise

Der Bayerische Landtag hat das Gesetz mit Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf beschlossen. Zu den Änderungen vgl. die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses.

Zum aktuellen Stand bzw. Gang des Verfahrens und zu verbundenen Meldungen (z.B. Stellungnahmen) vgl. hier bzw. hier (Vorgangsmappe des Landtags, PDF).

Zur Übersicht über die im Freistaat Bayern laufenden Gesetzgebungsverfahren, soweit diese voraussichtlich eine Mehrheit finden werden, vgl. den jeweils aktuellen Wochenspiegel. Dieser enthält neben den aktuellen redaktionellen (Gast-)Beiträgen auch jüngst veröffentlichte Leitsatzentscheidungen aus Bund und Freistaat.