Sachgebiet: Recht des öffentlichen Dienstes / BVerwG, Urt. v. 21.04.2016 – 2 C 13.15 / Weitere Schlagworte: Schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst
Leitsatz:
Bestandskräftige Bescheide über den Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst entfalten die nach § 14 Abs. 1 Satz 1 LDG BW vorgesehene Bindungswirkung im sachgleichen Disziplinarverfahren nur dann, wenn der Beamte hierüber bereits im Verwaltungsverfahren über den Verlust der Besoldung – spätestens im Verlustfeststellungsbescheid selbst – belehrt worden ist.
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