Sachgebiet: Ausländer- und Asylrecht / BayVGH 19 ZB 15.318 – Beschluss vom 22.04.2016 / Leitsatzentscheidung
Leitsätze:
Während eines laufenden Asylverfahrens löst der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis keine Fiktionswirkung nach § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG aus.
Entsprechende Aufenthaltszeiten könnten nicht auf die Mindestbestandsdauer der ehelichen Lebensgemeinschaft angerechnet werden.
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Redaktioneller Hinweis: Leitsätze werden so übernommen, wie sie zum Redaktionsschluss in der Datenbank Bayern.Recht ausgewiesen wurden (ggfls. auch mit Unstimmigkeiten, z.B. in der Nummerierung der Leitsätze).