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HRK: GWK-Entscheidung zur Nachfolge der Exzellenzinitiative – HRK-Präsident kritisiert hohe Hürde zur zweiten Förderlinie

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Mit Zustimmung, aber auch Kritik reagierte der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Professor Dr. Horst Hippler, soeben auf die heutige Entscheidung (PDF) der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) zum Nachfolgeverfahren der Exzellenzinitiative:

Damit ist ein wichtiger Schritt getan, um die exzellente Forschung an den Universitäten in Deutschland weiter zu stärken. Wenn die Spitzen von Bund und Ländern dem GWK-Vorschlag folgen, gewinnen die Hochschulen in einer wichtigen Frage Planungssicherheit.

Bund und Länder haben sich heute auf ein Verfahren verständigt, das bei der Auswahl der zu fördernden Projekte allein auf die wissenschaftliche Qualität abstellt. Das ist nicht nur für die deutschen Hochschulen eine unabdingbare Grundlage für die Förderung exzellenter Forschung. Es gewährleistet auch die Akzeptanz und das Renommee des Verfahrens über Deutschland hinaus. Auch die starke Gewichtung der Förderlinie Exzellenzcluster und die Stärkung der Hochschulleitungen über zusätzliche Pauschalen sind richtige Entscheidungen, weil sie die strategische Entwicklung der Hochschulen fördern.

Allerdings sind nicht alle wesentlichen Fragen gut geregelt worden. Das betrifft vor allem den Zugang zur zweiten Förderlinie, den so genannten Exzellenzuniversitäten. Diesen Zugang an die Einwerbung von mindestens zwei Exzellenzclustern zu binden, wird der Vielfalt und Leistungsfähigkeit der deutschen Universitäten nicht gerecht. Diese formale Beschränkung überbetont die Größe einer Universität. Wer die internationale Landschaft kennt, weiß: Die erfolgreichsten Universitäten sind keineswegs die größten. Insofern wird der Wettbewerb von vorneherein stark eingeschränkt. Das kann auch nicht wirklich dadurch kompensiert werden, dass künftig auch Verbünde und finanziell kleiner dimensionierte Cluster gefördert werden können, denn auch letztere müssen im Detail geplant und in die Hochschulstruktur implementiert werden.

Sorge bereitet den Hochschulen auch die mögliche Gestaltung des Verfahrens für die Einwerbung der Exzellenzcluster. Dieses Verfahren darf nicht unter sachfremden Zeitdruck geraten. Ein Prozess, der für die Begutachtung der Antragsskizzen eine unangemessen kurze Zeit vorsieht, kann für die Qualität des Gesamtverfahrens und damit der Ergebnisse nicht förderlich sein. Ich würde es für völlig falsch halten, für das Verfahren der Deutschen Forschungsgemeinschaft an diesem kritischen und für die Akzeptanz der Entscheidungen wichtigen Punkt derartige Vorgaben zu machen.“

HRK, Pressemitteilung v. 22.04.2016