Gesetzgebung

Behindertenbeauftragte: Teilhabe braucht Barrierefreiheit – Novellierung Behindertengleichstellungsgesetz

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Wir wollen gemeinsam leben, Familien wollen gemeinsam ihre Freizeit verbringen. Damit Menschen mit Behinderung gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können, müssen sie überall unterwegs sein können sowie Produkte und Dienstleistungen nutzen können.

Der laufende technische Fortschritt darf Menschen mit Behinderung nicht aufs Abstellgleis führen.“, so Irmgard Badura, die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung:

„Barrierefreiheit ist eine wesentliche Voraussetzung für gleichberechtigtes Miteinander. Deshalb habe ich mich am Montag mit Vertretern der CSU Landesgruppe im Deutschen Bundestag getroffen. Mein Ziel war es, ihnen zu schildern, wie wichtig ein politisches Verankern von Barrierefreiheit im Gesetz ist, um wirklich für die gleichberechtigte Teilhabe von uns allen vorwärts zu kommen.“

„Gerade für wenig sehende, blinde Menschen, wie auch mich selbst, ist es aufgrund ‚moderner‘ Menüsteuerung kaum noch möglich, ein Telefon, eine Waschmaschine oder ein Radiogerät selbständig zu bedienen. So stelle ich mir die Zukunft für uns alle nicht vor. Deshalb sehe ich auch die privaten Unternehmen in der Pflicht, barrierefreie, mindestens nach dem Zwei-Sinne-Prinzip arbeitende Angebote zu schaffen. Deshalb wünsche ich mir eine gesetzliche Verpflichtung von privaten Unternehmen und ich werde mich auch weiterhin dafür einsetzen“, so Badura weiter.

Karl Holmeier, MdB CSU Landesgruppe:

Leitidee unserer Politik für behinderte Menschen ist die inklusive Gesellschaft. Mit der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes verpflichtet sich der Bund in den Bereichen, für die er verantwortlich ist, Barrierefreiheit umzusetzen. Mit dem Gesetzentwurf kommen wir bei der Barrierefreiheit einen großen Schritt voran. Im Bereich der Privatwirtschaft setzen wir auf konsensuale Lösungen. Inzwischen hat dort bereits ein Umdenken stattgefunden, Produkte und Dienstleistungen barrierefrei oder zumindest barrierearm anzubieten. Gesetzliche Verpflichtungen für die Privatwirtschaft wird es nicht geben.“

Die Beauftragte der bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, Pressemitteilung v. 27.04.2016