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BVerwG: Gemeindeklage gegen Planfeststellungsbeschluss

Sachgebiet: Straßen- und Wegerecht (Bau, Boden, Planung) / BVerwG, Urt. v. 28.04.2016 – 9 A 8.15 / kommunale Klagebefugnis; Elbtunnel A 20

Leitsätze:

  1. Eine Gemeinde kann im Rechtsstreit gegen einen Planfeststellungsbeschluss nur eigene Rechte und schutzwürdige Belange geltend machen, nicht aber Rechte Dritter und Belange des Gemeinwohls (im Anschluss an stRspr).
  1. Für eine „geteilte“ Baulast dergestalt, dass der Vorhabenträger durch einen Rettungsweg bedingte Mehrkosten der künftigen Unterhaltung tragen muss, besteht keine gesetzliche Grundlage.