Sachgebiet: Straßen- und Wegerecht (Bau, Boden, Planung) / BVerwG, Urt. v. 28.04.2016 – 9 A 8.15 / kommunale Klagebefugnis; Elbtunnel A 20
Leitsätze:
- Eine Gemeinde kann im Rechtsstreit gegen einen Planfeststellungsbeschluss nur eigene Rechte und schutzwürdige Belange geltend machen, nicht aber Rechte Dritter und Belange des Gemeinwohls (im Anschluss an stRspr).
- Für eine „geteilte“ Baulast dergestalt, dass der Vorhabenträger durch einen Rettungsweg bedingte Mehrkosten der künftigen Unterhaltung tragen muss, besteht keine gesetzliche Grundlage.
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