Gesetzgebung

EU-Kommission: EU-US-Datenschutzabkommen soll unterzeichnet werden

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Die EU-Kommission hat heute (Freitag) dem Rat die Unterzeichnung des EU-US-Datenschutz-Rahmenabkommens vorgeschlagen. Das Rahmenabkommen schafft einen umfassenden Datenschutzrahmen für die Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA bei der Strafverfolgung. Die EU-Kommission und die EU hatten die Verhandlungen des Abkommens im letzten September abgeschlossen. Die Unterzeichnung des „Judicial Redress Act“ durch Präsident Obama im Februar, mit dem EU-Bürger dieselben Rechte auf Rechtsbehelf haben wie Bürger der Vereinigten Staaten, hat den Weg frei gemacht für die Unterzeichnung des Rahmenabkommens. Das Rahmenabkommen gilt für alle personenbezogenen Daten (z. B. Namen, Adressen, Strafregisterauszüge), die zwischen der EU und den USA zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung von Straftaten, einschließlich terroristischer Tätigkeiten, ausgetauscht werden.

EU-Justizkommissarin Věra Jourová erklärte:

Das Rahmenabkommen wird für hohe Datenschutzstandards sorgen, wenn Justiz- und Polizeibehörden personenbezogene Daten austauschen, wie Strafregisterauszüge, Namen oder Adressen,  um über den Atlantik hinweg Kriminalität und Terrorismus zu bekämpfen. Der Judicial Redress Act stellt sicher, dass alle EU-Bürger das Recht haben, ihre Datenschutzrechte vor US-Gerichten geltend zu machen, so wie US-Bürger dieses Recht bereits in Europa haben. Das ist eine historische Errungenschaft, Vertrauen in die transatlantischen Datenflüsse wieder herzustellen und das Grundrecht auf Privatsphäre zu stärken.“

Mehr Informationen:

EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Mitteilung v. 29.04.2016