Gesetzgebung

BMI: Grenzkontrollen – Gemeinsame Initiative mehrerer Mitgliedstaaten zur Aktivierung des Krisenmechanismus des Schengener Grenzkodexes

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Bundesinnenminister de Maizière wird in einer gemeinsamen Initiative mit weiteren Mitgliedstaaten gegenüber der Europäische Kommission anregen, dass die Kommission dem Rat einen Vorschlag zur Aktivierung des Krisenmechanismus des Schengener Grenzkodexes vorlegt. Auf Grundlage des Schengener Grenzkodexes kann die Kommission dem Rat einen Vorschlag für Binnengrenzkontrollen unterbreiten, den der Rat nachfolgend beschließen muss. Dies ist einer Pressemitteilung vom heutigen Tage (30.04.2016) zu entnehmen.

Hierzu Bundesinnenminister De Maizière:

Auch wenn sich die Flüchtlingssituation an den Binnengrenzen entlang der Westbalkanroute derzeit entspannt hat, blicken wir mit Sorge auf die Entwicklungen an den Außengrenzen der Union. Die Mitgliedstaaten müssen weiterhin die Möglichkeit haben, Grenzkontrollen an ihren Binnengrenzen lageabhängig und flexibel dort anwenden zu können, wo es erforderlich ist. Die Kontrollen beschränken sich weiterhin auf das für die Sicherheit unbedingt erforderliche Maß. Das gilt auch im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Personen- und Warenverkehr. Eine Empfehlung des Rates an die Mitgliedstaaten wäre ein klares Zeichen europäischer Handlungsfähigkeit.“

Hintergrund

Deutschland hat die temporären Grenzkontrollen am 13. September 2015 auf Grundlage von Art. 25 SGK eingeführt. Diese wurden inzwischen mehrfach verlängert. Nach der letzten Verlängerung dauern die Grenzkontrollen an den deutschen Binnengrenze auf Grundlage des Art. 23 SGK zunächst bis zum 13. Mai 2016 an.

Seit September 2015 haben acht Länder im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise wieder Kontrollen an den Binnengrenzen eingeführt. Bisher geschah dies unilateral im Rahmen des Schengener Grenzkodexes (Artikel 23-25).

Sollten der derzeitige Migrationsdruck und die schwerwiegenden Mängel bei den Kontrollen an den Außengrenzen über den 12.05.2016 hinaus bestehen bleiben, müsste die Kommission dem Rat einen Vorschlag nach Artikel 26 Absatz 2 SGK (Krisenmechanismus) unterbreiten.

Ass. iur. Klaus Kohnen