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BayVGH: Erstreckung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts auf Gesamtgrundstück

Sachgebiet: Naturschutzrecht / BayVGH, Urt. v. 03.05.2016 – 14 B 15.206 / Vorkaufsrecht für Gemeinden nur bei Grundstücken im Hoheitsgebiet

Leitsätze:

  1. Trotz Art. 39 Abs. 1 Satz 3 BayNatSchG ist bei an oberirdische Gewässer angrenzenden Grundstücken das Vorkaufsrecht grundsätzlich nicht auf einen, auf den Uferstreifen entfallenden Teil des Grundstücks beschränkt, sondern kann sich auf das gesamte Grundstück erstrecken. Bis zu welcher Größe bzw. Tiefe die an das Gewässer angrenzenden Landbereiche dem Vorkaufsrecht unterliegen, beurteilt sich nach der ökologischen Verflechtung von Gewässer- und Uferbereich mit den weiteren Landflächen, also letztlich nach den Belangen, mit denen das Vorkaufsrecht gerechtfertigt wird.
  1. Gebietskörperschaften wie Gemeinden steht ein Vorkaufsrecht nur für Grundstücke zu, die in ihrem jeweiligen (Hoheits-)Gebiet liegen.
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