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BayVGH: Rechtmäßige Versetzung eines Polizeibeamten auf andere Dienststelle nach Disziplinarverfahren

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Sachgebiet: Recht des öffentlichen Dienstes / BayVGH 3 B 13.1069 – Urteil vom 03.05.2016 / Leitsatzentscheidung

Leitsatz:

1. Da es sich bei den den Präsidien unmittelbar nachgeordneten Inspektionen und Kriminalfachdezernaten (Art. 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 POG) um selbstständige Behörden handelt, stellt die – für den Beamten mit einem Behördenwechsel verbundene – Übertragung eines anderen Dienstpostens im Bereich eines Präsidiums der Bayerischen Landespolizei eine Versetzung i. S. d. Art. 48 Abs. 1 BayBG und nicht lediglich eine Umsetzung dar.

Redaktioneller Hinweis: Leitsätze werden so übernommen, wie sie zum Redaktionsschluss in der Datenbank Bayern.Recht ausgewiesen wurden (ggfls. auch mit Unstimmigkeiten, z.B. in der Nummerierung der Leitsätze).