Gesetzgebung

BMI: Erste Verordnung zur Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes in Kraft getreten (BSI-Kri­tisV)

©pixelkorn - stock.adobe.com

Am heutigen 3. Mai ist die von Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière vorgelegte Ministerverordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-KritisV) in Kraft getreten.

Die zweite wichtige Säule unseres mit dem IT-Sicherheitsgesetz begonnen Bauwerks zur Verbesserung der IT-Sicherheit steht damit. Der mit dem IT-Sicherheitsgesetz etablierte kooperative Ansatz unter Beteiligung der Wirtschaft hat auch hier sehr gut funktioniert, und wir werden ihn weiter ausbauen“, so de Maizière.

Mit der Verordnung können Betreiber feststellen, ob die von ihnen betriebenen Anlagen kritische Infrastrukturen sind und unter das IT-Sicherheitsgesetz fallen oder nicht. Soweit sie betroffen sind, werden sie verpflichtet, dem BSI erhebliche Störungen ihrer informationstechnischen Systeme – je nach Sektor spätestens nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten – zu melden und innerhalb von zwei Jahren die Einhaltung eines Mindeststandards an IT-Sicherheit nachzuweisen.

Die Verordnung bestimmt zunächst Kritische Infrastrukturen in den Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation sowie Wasser und Ernährung. Bis Anfang 2017 sollen per Änderungsverordnung auch die Anlagen in den Sektoren Transport und Verkehr, Gesundheit sowie Finanz- und Versicherungswesen identifizierbar werden. Dies wird die dritte Komponente des Gesamtpaketes sein.

Hintergrund: Am 25. Juli 2015 ist das IT-Sicherheitsgesetz in Kraft getreten. Betreiber kritischer Anlagen aus den Bereichen Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen müssen danach künftig einen Mindeststandard an IT-Sicherheit einhalten und erhebliche IT-Sicherheitsvorfälle an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden. Die beim BSI eingehenden Meldungen werden bewertet und dann schnellstmöglich allen Betreibern mit einer entsprechenden Aufbereitung zur Verfügung gestellt.

BMI, Pressemitteilung v. 03.05.2016

Redaktioneller Hinweis: Weitere Meldungen zur BSI-KritisV.