Gesetzgebung

DStGB, DST, DLT: Wertstoffgesetz – Kommunale Sammlung von Wertstoffen bietet beste Gewähr für bürgerfreundliches und transparentes Recycling

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Die kommunalen Spitzenverbände haben sich in der Diskussion um ein Wertstoffgesetz für einen für alle Seiten zufriedenstellenden Kompromiss ausgesprochen.

Wir hoffen, dass es gelingt, einen fairen Interessenausgleich zwischen den bewährten kommunalen Strukturen im Abfallbereich und den privaten Akteuren zu erreichen. Kern unserer Position ist, die Wertstoffsammlung vor Ort in kommunaler Verantwortung zu organisieren, wohingegen das Sortieren und Verwerten stärker auf private Anbieter ausgerichtet sein könnte“, erklärten die Präsidenten des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse, Ludwigshafen, des Deutschen Landkreistages, Landrat Reinhard Sager, Kreis Ostholstein, und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Bürgermeister Roland Schäfer, Bergkamen.

Bislang sind die dualen Systeme für die Erfassung der Verpackungen und die Kommunen für die Erfassung der stoffgleichen Nichtverpackungen – z. B. Kochtöpfe aus Aluminium und Küchenschüsseln aus Kunststoff – zuständig.

Für die Bürger ist die parallele Zuständigkeit von Kommunen und dualen Systemen nicht nachvollziehbar. Allein die jeweilige Kommune wird als Ansprechpartnerin im Bereich der Abfallentsorgung wahrgenommen, während die dualen Systeme bei Problemen vor Ort nicht greifbar sind“, stellten die Verbandspräsidenten fest.

Die kommunale Organisationsverantwortung für die Wertstofferfassung würde nicht nur die Zuständigkeiten klar zuordnen, sondern auch bislang erforderliche Abstimmungsvereinbarungen zwischen Kommunen und dualen Systemen entbehrlich machen.

Damit wäre dies am Ende auch ein Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung.“

Außerdem sind kommunale Erfassungsstrukturen zugleich bürgerfreundlich, transparent und den hohen Recyclingzielen verpflichtet.

Wir unterstützen daher die Länder, die mit uns ein kommunalfreundliches Wertstoffgesetz einfordern“, so die drei Präsidenten.

DStGB, DST und DLT, gemeinsame Pressemitteilung v. 03.05.2016

Redaktionelle Hinweise

Das BMUB hatte im Oktober 2015 einen Arbeitsentwurf für ein Wertstoffgesetz vorgelegt, der insbesondere von Seiten der Kommunalwirtschaft starker Kritik ausgesetzt ist.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 29.01.2016 einen Entschließungsantrag der Länder Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein für ein kommunalfreundliches Wertstoffgesetz angenommen. Mit dieser Entschließung wird das BMUB aufgefordert, einen neuen Entwurf vorzulegen, der den vom Bundesrat geforderten kommunalfreundlichen Eckpunkten entspricht.

Zu weiteren Meldungen und Stellungnahmen im KOntext „Wertstoffgesetz (WertstoffG) vgl. hier.