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StMI: Bundesverkehrswegeplan 2030 für Unterfranken

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Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 – Bayerns Innen- und Verkehrsstaatssekretär Gerhard Eck und Justizminister Winfried Bausback: Unterfränkische Projekte mit hoher Priorität Nachbesserungsbedarf im Bereich Schiene

Wie Bayerns Innen- und Verkehrsstaatssekretär Gerhard Eck und Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback heute betonten, ist der Entwurf des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) auch ein wesentlicher Beitrag zur Stärkung der Infrastruktur in Unterfranken.

Für Unterfranken sind neben dem Ausbau der A 3 zwischen Aschaffenburg und Nürnberg insgesamt 24 Bundesstraßenprojekte enthalten. Davon sind neun Projekte mit einem Finanzvolumen von etwa 165 Millionen Euro im „Vordringlichen Bedarf“ und sieben Projekte mit einem Finanzvolumen von etwa 233 Millionen Euro im „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ eingestuft. Das ist ein gewaltiges Paket“, so Eck.

Nachbesserungsbedarf sieht er allerdings im Bereich Schiene. Bausback ergänzt:

Egal ob es um die Straße, die Schiene oder Wasserstraße geht: Eine moderne und leistungsfähige Infrastruktur ist ein ganz entscheidender Faktor nicht nur für den Wirtschaftsstandort Unterfranken, sondern auch für die Lebensqualität der Menschen vor Ort. Auch wenn an einzelnen Stellen, vor allem bei der Mottgers-Spange, noch nachgesteuert werden muss: Insgesamt ist der Entwurf des BVWP ein starkes Signal für Unterfranken!“

Im vordringlichen Bedarf sind beispielsweise so dringend erforderliche Maßnahmen wie die B 26n zwischen Schweinfurt/Werneck und Karlstadt, die B 279 Ortsumgehung Wegfurt, der Neubau der B 286 zwischen Bad Kissingen und der A 71 oder der vierstreifige Ausbau der B 469 zwischen der A 3 und A 45 enthalten.

Dazu Eck: „Diese Maßnahmen müssen wir jetzt zügig voranbringen.“

Enttäuschend findet Eck, dass der sechsstreifige Ausbau der A 7 zwischen Autobahndreieck Schweinfurt/Werneck und Autobahnkreuz Biebelried nicht im Entwurf des BVWP enthalten ist. Auch die Einstufung des vierstreifigen Ausbaus der B 286, Schweinfurt – Schwebheim und der B 279, Ortsumgehung Saal an der Saale nur in den „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ ist für den Verkehrsstaatssekretär nicht nachvollziehbar.

Hier haben wir den Bund bereits zur Nachbesserung aufgefordert“, sagt Eck.

Gleiches gilt laut Bausback für den sechsstreifigen Ausbau der B 469 von der A 3 bis zur Abfahrt Stockstadt (AB 16).

Dieser jetzt schon stark belastete Abschnitt der B 469 ist nicht nur die Nord-Süd-Lebensader der Region Bayerischer Untermain, sondern hat auch hohe Bedeutung für die gesamte Metropolregion Frankfurt Rhein Main. Eine Hochstufung in den vordringlichen Bedarf ist dringend erforderlich“, so Bausback.

Auch außerhalb des BVWP investiert die Bayerische Bauverwaltung kräftig in das Bundesfernstraßennetz. So stehen laut Aussagen Ecks in diesem Jahr für Ausbau- und Bestanderhaltungsmaßnahmen an den unterfränkischen Bundesstraßen rund 42 Millionen Euro zur Verfügung.

Mit diesen Mitteln werden verkehrswichtige Projekte wie die Verlegung der B 286 bei Rüdenhausen, der Anbau von Überholfahrstreifen an die B 286 bei Gerolzhofen oder der Ausbau der B 285 zwischen Fladungen und Heufurt realisiert. Außerdem wollen wir fleißig in den Bestand investieren. Streckenabschnitte wie an der B 279 zwischen Ermershausen und Maroldsweisach oder Brücken wie die Mainbrücke Ochsenfurt (B 13) und die Saalebrücke Hammelburg (B 27) werden erneuert“, so Eck.

Darüber hinaus würden in diesem Jahr in die laufende Erhaltung der unterfränkischen Autobahnen zusätzlich noch 32 Millionen Euro investiert.

Was die Schienenprojekte betrifft, kann sich Eck nur teilweise freuen. Die Strecke zwischen Würzburg und Nürnberg gilt bundesweit als mit am stärksten überlastet. Eck begrüßt daher, dass der Bund durch die Einstufung in die höchste Dringlichkeitsstufe die Strecke Burgsinn – Würzburg – Gemünden angehen wird.

Hinsichtlich des Ausbaus der Strecke Hanau – Würzburg freue ich mich, dass die Staatsregierung ein deutliches Signal für den Ausbau auf der Bestandstrasse gegeben hat und gleichzeitig die „Mottgers-Alternative“ mit einer zweigleisigen Neubaustrecke durch den nördlichen Spessart ablehnt. Der Fernverkehr darf nicht an Aschaffenburg und dem Bayerischen Untermain als bedeutende Wachstumsregion vorbeifahren. Auch das Prinzip des Bundes, ‚Erhalt vor Neubau‘, soll nicht beim Schienenausbau in der bayerisch-hessischen Grenzregion außer Kraft gesetzt werden“, betont Eck.

Aus seiner Sicht muss das letzte Wort der Entscheidung über die Varianten beim Bund liegen und nicht – wie im BVWP-Entwurf vorgesehen – bei der DB Netz AG. Bausback bekräftigt:

Aschaffenburg und die Region Untermain dürfen auf der Schiene nicht vom überregionalen Personenverkehr abgehängt werden. Deshalb ist es gut und richtig, dass die Staatsregierung klar sagt: Nein zur Südkurve der Mottgers-Spange! Eine derart wichtige Entscheidung darf der Bund nicht der DB Netz AG überlassen!“

Bedauerlich findet der Staatssekretär, dass Berlin die Aufnahme der Elektrifizierung der Aschaffenburger Hafenbahn in den BVWP verworfen hat.

Hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Aus unserer Sicht muss das Projekt im Zusammenhang mit dem Mainausbau und dem Bayernhafen Aschaffenburg betrachtet werden. Wir haben daher dem Bund einen möglichen Weg aufgezeigt, wie die Elektrifizierung sinnvoll in den BVWP integriert werden könnte“, so Eck.

Die in diesem Zusammenhang angesprochene Fahrrinnenvertiefung des Untermains bis Aschaffenburg, die im BVWP-Entwurf die höchste Dringlichkeitsstufe erhalten hat und neben dem Donauausbau das zweite bayerische Wasserstraßenprojekt im BVWP ist, bezeichnete Eck als eine Pflichtaufgabe.

Eck: „Wenn ein Verkehrsprojekt mit knapp 28 ein derart starkes Nutzen-Kosten-Verhältnis hat, dann muss es rasch realisiert werden. Ich setze mich hier ein, dass es Erfolg haben wird.“

StMI, Pressemitteilung v. 04.05.2016