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Bayerischer Gemeindetag: Windkraft – Bayerische 10 H-Abstandsregelung bleibt erhalten

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„Das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs stärkt die Planungshoheit der Gemeinden und beendet eine lange Phase der Rechtsunsicherheit,“ sagte Dr. Franz Dirnberger, Geschäftsführer des Bayerischen Gemeindetags. „Im Ergebnis ist die Entscheidung deshalb zu begrüßen.“

Die Gemeinden behalten die Möglichkeit, Windenergieanlagen innerhalb des 10 H-Abstandskorridors mittels Bebauungsplanung zuzulassen. Damit liegt diese Entscheidung weitgehend in der Kompetenz der Gemeinden.

Mit dem Urteil haben die Gemeinden ein ganzes Stück Planungssicherheit erhalten. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob viele Gemeinden tatsächlich Bebauungspläne für Windräder aufstellen werden,“ so Dr. Dirnberger.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hatte am 09.05.2016 seine lang erwartete Entscheidung in dem Popularklageverfahren verkündet, in dem die Frage zu klären war, ob die sogenannte 10 H-Abstandsregelung für Windkraftanlagen gegen die Bayerische Verfassung verstößt. Nach Auffassung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs wurde diese Vorschrift des Landesrechts als verfassungskonform bestätigt.

Bayerischer Gemeindetag, Aktuelles v. 12.05.2016

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