Gesetzgebung

StMFLH: Steuerliche Foschungsförderung notwendig – Ungewöhnliche Koalition für den Hochtechnologiestandort Deutschland

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„Fast alle Länder in der Europäischen Union haben eine steuerliche Forschungsförderung – Deutschland nicht. Das ist nicht gut für unsere Wirtschaft. Bayern fordert deshalb schon seit Langem die Einführung einer steuerlichen Forschungsprämie. Nun starten wir zusammen mit Niedersachsen einen neuen Vorstoß. Mit dieser ungewöhnlichen Koalition wollen wir den Hochtechnologiestandort Deutschland weiter stärken“, betonte Finanzminister Dr. Markus Söder. Bayern hat zusammen mit Niedersachsen einen gemeinsamen Entschließungsantrag zur Einführung einer steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung für den Mittelstand in den Bundesrat eingebracht. Dieser wird heute im Bundesratsplenum vorgestellt.

Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ist eine Forschungsprämie notwendig, um dauerhaft im globalen Wettbewerb bestehen zu können. Forschung und Entwicklung in Unternehmen legen das Fundament für eine erfolgreiche Zukunft“, so Söder weiter.

Mit der gemeinsamen Bundesratsinitiative von Bayern und Niedersachsen wird die Bunderegierung zur Vorlage eines Gesetzentwurfs für eine Forschungsprämie für kleine und mittlere Unternehmen aufgefordert. Auf alle Personalaufwendungen für Forschung und Entwicklung soll es eine 10prozentige Steuergutschrift geben. Gewichtiger Vorteil ist, dass diese Förderung auch im Verlustfall liquiditätswirksam wird. Das hilft insbesondere jungen, innovativen Unternehmen, die in den ersten Jahren regelmäßig mit Anlaufverlusten kämpfen müssen.

Die deutsche Wirtschaft sowie Staat und Hochschulen haben ihre Ausgaben für Forschung und Entwicklung in den vergangenen Jahren kontinuierlich bis auf 2,86 Prozent des Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2014 steigern können. Deutschland ist damit bei der Forschungsintensität auf einem guten Weg, hat allerdings gegenüber führenden Forschungsnationen wie Israel, Japan und der Republik Korea noch Aufholbedarf. Bei diesen liegt der Anteil von Forschung und Entwicklung teilweise bei über 4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.

Gut 90 Prozent der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in Deutschland entfallen auf Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten. Kleine und mittlere Unternehmen investieren dagegen im Verhältnis zu ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung nur relativ wenig in diesen Bereich. Forschung und Entwicklung ist vielfach ein finanzieller Kraftaufwand, der von kleinen und mittleren Unternehmen schwierig zu stemmen ist. Sehr oft scheuen diese Unternehmen außerdem den umfangreichen und aufwendigen Antragstellungs- und Auswahlprozess zur Erlangung einer direkten Förderung für Forschung und Entwicklung aus öffentlichen Mitteln.

StMFLH, Pressemitteilung v. 13.05.2016