Gesetzgebung

Staatsregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Statistikgesetzes (BayStatG)

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Die Staatsregierung hat o.g. Gesetzentwurf beschlossen, den das StMI mit Stand 17.05.2016 veröffentlicht hat. Der Gesetzentwurf sieht insbesondere die Erhöhung einzelner in Art. 33 Abs. 1 Satz 1 BayStatG festgesetzter Finanzzuweisungen vor. Im Nachgang zum Zensus 2011 habe sich herausgestellt, dass die Zuweisungen in ihrer bisherigen Höhe nicht ausreichten, um den kreisfreien Städten und Landkreisen ihre zensusbedingten Mehrausgaben zu erstatten, so die Begründung zum Gesetzentwurf.

Im Zuge des Zensus 2011 wurden bayernweit 92 Erhebungsstellen eingerichtet, um das Landesamt für Statistik zu unterstützten. Diese Erhebungsstellen wurden in den kreisfreien Städten und Landkreisen angesiedelt.

Zudem sieht der Gesetzentwurf im Hinblick auf das auch in statistischen Angelegenheiten abgeschaffte Widerspruchsverfahren eine Rechtsbereinigung von Vorschriften vor.

  • Zum Gesetzentwurf: hier (PDF).
  • Aktueller Stand, ggfls. Stellungnahmen und Beiträge: hier.

Ass. iur. Klaus Kohnen; Titelfoto/-abbildung: (c) mizar_21984 – Fotolia.com