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BayVGH: Zum Verhältnis von THC-Grenzwert und fehlendem Trennungsvermögen zwischen gelegentlichem Cannabiskonsum und dem Führen eines Kraftfahrzeugs

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Sachgebiet: Verkehrsrecht / BayVGH 11 CS 16.690 – Beschluss vom 23.05.2016 / Leitsatzentscheidung

Leitsatz: 

1. Auch unter Berücksichtigung der Empfehlung der Grenzwertkommission vom September 2015 kann weiterhin ab einer THC-Konzentration von 1,0 ng/ml im Blutserum von fehlendem Trennungsvermögen zwischen gelegentlichem Cannabiskonsum und dem Führen eines Kraftfahrzeugs ausgegangen werden.

Redaktioneller Hinweis: Leitsätze werden so übernommen, wie sie zum Redaktionsschluss in der Datenbank Bayern.Recht ausgewiesen wurden (ggfls. auch mit Unstimmigkeiten, z.B. in der Nummerierung der Leitsätze).