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EU-Kommission: Flüchtlingsfazilität für die Türkei – EU-Kommission hält ihre Verpflichtungen ein

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Die EU-Kommission stellt weitere 47 Mio. Euro zur Unterstützung von Flüchtlingen in der Türkei bereit. Davon sollen Projekte zur Bildung von Flüchtlingen mit 27 Mio. Euro gefördert werden. Weitere 20 Mio. Euro fließen in die Stärkung der Kapazitäten der türkischen Küstenwache für Such- und Rettungsmaßnahmen von Flüchtlingen. Damit beläuft sich der finanzielle Beitrag der EU-Kommission im Rahmen der Flüchtlingsfazilität für die Türkei inzwischen auf 240 Mio. Euro. Die neue Finanzierungszusage ist Teil der beschleunigten Umsetzung der Flüchtlingsfazilität für die Türkei, die in der EU-Türkei-Vereinbarung vom 18. März vereinbart wurde.

Johannes Hahn, EU-Kommissar für Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen sagte:

Die Europäische Union hält ihre Verpflichtung zur beschleunigten Umsetzung der EU-Türkei-Vereinbarung zur Unterstützung der Flüchtlinge ein. Unsere Hilfe für eine bessere Steuerung der Migrationsströme zielt darauf ab, das Leben von Migranten und Flüchtlingen zu retten und die irreguläre Migration und den Menschenhandel zu bekämpfen. Zudem wird bekräftigt, dass dem Bildungszugang für Flüchtlingskinder und junge Syrer absoluter Vorrang eingeräumt wird. Der EU-Treuhandfonds als Reaktion auf die Syrienkrise ist das wichtigste Instrument der EU, mit dem sie ihre Mittelzusage von 3 Mrd. Euro für Syrien und die Region einlöst. Die neuen Mittel für die Türkei werden schwerpunktmäßig für die zwei folgenden wesentlichen Bereiche der Gemeinsamen EU-Türkei-Erklärung eingesetzt: allen Kindern Zugang zu Schulunterricht zu gewährleisten und die Lebensbedingungen und den sozialen Zusammenhalt der Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaften zu verbessern, Stabilität zu gewährleisten und den Flüchtlingen Hoffnung und die Perspektive auf ein besseres Leben zu geben.“

Die Projekte zur Förderung der Bildung (Gesamtvolumen 27 Mio. Euro) werden im Rahmen des Regionalen Treuhandfonds der Europäischen Union als Reaktion auf die Syrien-Krise unterzeichnet. Sie werden in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GIZ) und internationaler NRO durchgeführt werden. Mit Projekten im Wert von 22 Mio. Euro sollen 23 000 Flüchtlingskindern zusätzliche Bildungsinfrastrukturen, 24 000 jungen Syrern Qualifizierungsmaßnahmen, mehr als 74 000 der am meisten gefährdeten Menschen soziale Unterstützung sowie Hilfe für die lokalen Verwaltungen bereitgestellt werden. Außerdem wurde eine neue Maßnahme mit einer Mittelausstattung von 5 Mio. € Euro angenommen, um im kommenden akademischen Jahr den Zugang von fast 1 000 jungen Syrern zu türkischen Universitäten zu verbessern.

Mit dem Projekt zur Stärkung der Küstenwache werden 20 Mio. Euro mobilisiert, um die operativen Kapazitäten zur erfolgreichen Durchführung von Such- und Rettungseinsätzen zu stärken. Die Mittel werden im Rahmen des Instruments für Stabilität und Frieden bereitgestellt. Darüber hinaus wird der Schutz von Migranten und Flüchtlingen bei gleichzeitiger Bekämpfung der irregulären Migration und des Menschenhandels verbessert. Im Rahmen dieses Projekts werden Mittel für Such- und Rettungsboote sowie sonstige spezialisierte Rettungsausrüstung bereitgestellt. Ergänzt wird dies durch Schulungen und sonstige Unterstützung der Küstenwache. Das Projekt wird von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) in enger Zusammenarbeit mit der türkischen Küstenwache durchgeführt und von der EU-Delegation in der Türkei beaufsichtigt.

Die Flüchtlingsfazilität für die Türkei wurde von der Europäischen Kommission eingerichtet, um die Maßnahmen zu koordinieren und zu rationalisieren, die für eine effiziente und ergänzende Unterstützung der Syrer unter vorübergehendem Schutz und der sie aufnehmenden Gemeinschaften in der Türkei finanziert werden. Die Europäische Union wird im Rahmen dieser Fazilität einen ersten Betrag von 3 Mrd. Euro zusätzlicher Mittel für die Unterstützung der Flüchtlinge in der Türkei bereitstellen.

Weitere Informationen:

EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung v. 26.05.2016

Redaktioneller Hinweis: Zur Rechtsentwicklung im Ausländer- und Asylrecht.